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Förderdatenbank der DSEE

Hamburger Partizipationsfonds

Stärkung von Beteiligungsrechten für Menschen mit Behinderungen

„Nichts ohne uns über uns!“ – Dieser Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an der Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen häufig auf Barrieren, die überwunden werden müssen. Damit Teilhabe möglich ist, braucht es neben der Sensibilisierung und dem Abbau von Barrieren auch starke und sichtbare Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Dafür ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung notwendig.

Der Partizipationsfonds wurde eingerichtet, um Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu unterstützen, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Dabei steht insbesondere die Selbstbefähigung (Empowerment) im Vordergrund, damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen ohne Rechtsform können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.

Bei der Förderung ist es entscheidend, ob es sich um Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten handelt von:

A. Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen

  • Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z.B. unterstützendes hauptamtliches Personal
  • Digitalisierung der Organisationen
  • Nachwuchsförderung
  • Barrierefreie Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige
  • Sonstige Maßnahmen zum Empowerment der Organisation und ihrer Mitglieder


B. Organisationen, die ihre Strukturen für Menschen mit Behinderungen öffnen und weiter stärken wollen

  • Organisationsentwicklung im Bereich Barrierefreiheit (z.B. strukturelle Öffnung der Organisation für Menschen mit Behinderungen und Beratung zur Barrierefreiheit in der Organisationsstruktur)
  • Netzwerktreffen und Austauschmöglichkeiten
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige

Pro Projekt können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 20.000 Euro pro Projekt möglich, z.B. für Personalkosten zum Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen sowie für damit verbundene Digitalisierungsmaßnahmen und ggf. Öffentlichkeitsarbeit. Jede Organisation kann mehrere Projektanträge einreichen, jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Förderjahr 20.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Förderfähig sind

  • Personalkosten
  • Honorare (z.B. für Dienstleister und Dienstleisterinnen)
  • Aufwandsentschädigungen, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen
  • Projektbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Laptops, technische Geräte und Software)
  • Verpflegung (z.B. für Fortbildungen)
  • Mieten (z.B. für Veranstaltungen)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (z.B. Porto, Bewirtschaftungsausgaben, Versicherungen und Abgaben/Beiträge wie GEMA)
  • sonstige aktivitäts- oder projektbezogene Ausgaben

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei Beratungen sowohl telefonisch, online als auch vor Ort angeboten werden. Bei Bedarf an Assistenz während der Beratung wird dazu aufgefordert, eine E-Mail zu schreiben, um einen Termin zu vereinbaren und bei Bedarf einen entsprechenden Dolmetscher hinzuzuziehen.

Kontaktmöglichkeiten für die Beratung:

E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

BürgerStiftung Hamburg

Schopenstehl 31,
20095 Hamburg

Telefon

040 878896960