Förderdatenbank der DSEE

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Der Grundsatz "Nichts ohne uns über uns!" der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen betont die zentrale Bedeutung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung von Politik und Gesellschaft. Trotzdem werden sie oft nicht angemessen in diesen Prozessen einbezogen und sehen sich mit vielfältigen Barrieren konfrontiert. Die Schaffung stabiler und sichtbarer Organisationen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Mitglieder tatsächlich an der Partizipation teilnehmen können.

Die finanzielle Unterstützung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang hat die Hamburger Bürgerschaft den Partizipationsfonds ins Leben gerufen und die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der BürgerStiftung beauftragt.

Der Themenfonds "Partizipation" hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände dabei zu stärken, ihre Beteiligungsrechte eigenständig und effektiv auszuüben. Der Fonds fördert dabei:

  1. Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten.
  2. Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, einschließlich unterstützendem hauptamtlichem Personal.
  3. Digitalisierung der Organisationen.
  4. Nachwuchsförderung.
  5. Erstellung barrierefreier Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit.
  6. Erfahrungsaustausch und Vernetzung.
  7. Bereitstellung behinderungsspezifischer Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche.
  8. Leistungen für Assistenz.
  9. Sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Organisation und ihrer Mitglieder durch Empowerment.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtig sind Selbstvertretungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit Behinderungen fördern sowie Angehörigenorganisationen. In der Regel können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.​ Im Ausnahmefall können bis zu 12.000 Euro beantragt werden (z.B. für den hauptamtlichen Organisationsaufbau).​ Jede Organisation kann mehrfach Projektanträge stellen.​ Die maximale Fördersumme pro Förderjahr beträgt jedoch 15.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Förderfähig sind
  • Personalkosten (bei einem Antrag bis zu 12.000 Euro)​
  • Honorare (z.B. für Dienstleister)​
  • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen​
  • Projektbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Laptops und technische Geräte bis max. 800 Euro netto, Software)
  • Verpflegung (z.B. für Fortbildungen)
  • Mieten (z.B. für Veranstaltungen)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (z.B. Porto, Bewirtschaftungsausgaben, Versicherungen und Abgaben/Beiträge wie GEMA)
  • sonstige aktivitäts- oder projektbezogene Ausgaben

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei Beratungen sowohl telefonisch, online als auch vor Ort angeboten werden. Bei Bedarf an Assistenz während der Beratung wird dazu aufgefordert, eine E-Mail zu schreiben, um einen Termin zu vereinbaren und bei Bedarf einen entsprechenden Dolmetscher hinzuzuziehen.

Kontaktmöglichkeiten für die Beratung:

E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

BürgerStiftung Hamburg

Schopenstehl 31,
20095 Hamburg

Telefon

040 878896960