Förderdatenbank der DSEE

Aktiv vor Ort

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und unterstützt allgemein die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme unter anderem für die Arbeit mit Flüchtlingen und Zuwanderern oder für ehrenamtliches Engagement speziell im ländlichen Raum.

Mit den Förderprogrammen "Aktiv vor Ort" und "Lebenswelten gestalten" hat die Stiftung bereits viele hundert Vereine/Organisationen unterstützt. 

Zielgruppen/Bedingungen

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ruft insbesondere Erstantragstellende dazu auf, ihre Chance auf eine Förderung im Programm Aktiv vor Ort zu nutzen. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet.

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner.

Förderschwerpunkt sind folgende Engagement-Bereiche:

  • Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung
  • Kirmes und Karneval
  • Brauchtum, Mundart, Literatur
  • Orts-, Regionalgeschichte, Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
  • Natur-, Landschafts-, Tier und Umweltschutz
  • Denkmalschutz, Ortsverschönerung
  • Kunst und Architektur
  • Musik, Volkstanz, Tracht
  • Ländliche Sportvereine

Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden.

Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.

Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Hierzu zählen für das Förderprogramm AKTIV VOR ORT folgenden Kosten:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Internet- & Telefonkosten
  • Büromaterial und Portokosten
  • Kosten für Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug
  • Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000,- € netto gefördert.

Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Je konkreter Sie Ihre Vereinstätigkeit beschreiben, umso besser kann über Ihren Antrag entschieden werden. Ausgewählte Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise zu Presseartikeln (alternativ auch Leitbild oder Konzept) können das Bild Ihrer Vereinsarbeit vervollständigen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das Antragsformular steht auf der Webseite zum Download zur Verfügung. Der Antrag muss unterschrieben und postalisch bei untenstehender Adresse eingereicht werden.

Weitere Informationen

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8,
99096 Erfurt

Telefon

0361 6573661