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Förderdatenbank der DSEE

Aktiv vor Ort

Thüringens Ehrenamt bekommt erneut kräftigen Rückenwind: Nachdem im Rekordjahr 2025 bereits 998 Projekte mit insgesamt 2,5 Millionen Euro unterstützt werden konnten, steht diese gewaltige Summe auch 2026 wieder zur Verfügung, um bürgerschaftliches Engagement nachhaltig und unbürokratisch zu stärken.

Bewährtes System und neue Konditionen 
Nach der überaus erfolgreichen digitalen Premiere im Vorjahr, die zu einem Antragsplus von 148 % führte, setzen wir auch weiterhin auf die effiziente Abwicklung über unser Online-Förderportal. Um die Mittel noch gezielter einzusetzen, deckt die Förderung ab dieser Runde 90 % der förderfähigen Gesamtkosten ab (maximal 5.000 Euro pro Antragsteller). Das bedeutet: Es muss ein Eigenanteil in Höhe von 10% aufgebracht werden.

Zielgruppen/Bedingungen

Gefördert wird ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Förderzwecke gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Förderfähig sind unter anderem:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die Würdigung Ehrenamtlicher
  • Vernetzungs- und Ehrungsveranstaltungen
  • Honorare für Referentinnen und Referenten
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen
  • Internet- und Telefonkosten
  • Büromaterial und Porto
  • Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung
  • anteilige Miet-, Pacht- und Betriebskosten
  • Anschaffungen (bis zu 2.500 €)
  • Maßnahmen zur Digitalisierung (bis zu 2.500 €)

Nicht förderfähig sind zum Beispiel:

  • Alkohol
  • Übernachtungen
  • Personalkosten
  • GEMA-Kosten
  • Catering- und Gastronomiekosten

Wichtig: Die Ausgaben müssen dem ehrenamtlichen Engagement und dessen Umsetzung dienen. Kosten für die Ausübung eines Hobbys sind nicht förderfähig.
Je genauer Sie Ihre Vereins- oder Initiativarbeit beschreiben, desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden. Hilfreich sind auch Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise auf Presseberichte (alternativ Leitbild oder Konzept).

Mit dem Förderprogramm unterstützen wir ehrenamtliches Engagement in Thüringen – besonders in kleineren Organisationen im ländlichen Raum.

Wichtig: Die Förderung kann ausschließlich für die eigene ehrenamtliche Tätigkeit beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:

  • Eingetragene Vereine
  • Initiativen
  • Gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus
  • Organisationen ohne aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nach dem 01.01.2023) benötigen eine Bestätigung der Gemeinwohlorientierung.
    Die ausgefüllte Gemeinwohlbescheinigung muss bei der Antragstellung im Förderportal (https://portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de) hochgeladen werden. Die Gemeinwohlbescheinigung erhalten Sie bei Ihrer kommunalen Gebietskörperschaft vor Ort (Landratsamt, kreisfreie Stadt) oder der örtlichen Freiwilligenagentur, sofern diese in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft steht. Ein Übersicht Ihrer Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
    Die Ehrenamtsbeauftragten
    Thüringer Freiwilligenagenturen

Die Förderung beträgt 90 % der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000,- Euro pro Antragsteller.
Das bedeutet: Bei einer Förderung muss der Eigenanteil 10% betragen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal: www.portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.
 

Das Förderprogramm läuft ab sofort bis zum 31.12.2026. Es kann einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 31.05.2026 ein Antrag gestellt werden. Auch Ausgaben, die bereits in diesem Jahr entstanden sind, können berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie: Die verfügbaren Mittel können bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft sein.

Weitere Informationen

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8,
99096 Erfurt

Telefon

0361 6573661