Förderdatenbank der DSEE

Stiftung Stadt Wittlich

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Gründung/Historie

Im Jahre 1989 verkaufte die Stadt Wittlich ihr der Stromversorgung dienendes Niederspannungsnetz an das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk (RWE) zu einem Preis von circa 15 Millionen DM nach Abzug von Steuern. Dieser Betrag floss in die im Jahr 1990 vom Stadtrat errichtete Stiftung Stadt Wittlich. Das Stiftungsvermögen belief sich zum 31. Dezember 1993 insgesamt auf 17.687.037,50 DM.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung Stadt Wittlich ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, der Umwelt, die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen und die Förderung des Sportes im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Grundsätzlich werden nur Maßnahmen und Projekte gefördert, die einen unmittelbaren Bezug zur Stadt Wittlich aufweisen.

Förderschwerpunkte

Neben den Förderbereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft, Forschung, Umwelt und Soziales unterstützt die Stiftung Stadt Wittlich die Sport treibenden Vereine in der Stadt. Es werden Pauschalzuschüsse für lizenzierte, nebenamtliche Übungsleiter sowie für nachgewiesene Investitionen der Sportvereine bezuschusst. Selbstverständlich werden auch weitere Sportprojekte auf Antrag unterstützt.

Aktivitäten

Sportinvestitionsförderungsprogramm: rund 21.000 Euro per annum; Förderprogramm Zuschüsse für Übungsleiter: 12.200 Euro per annum; weitere Beispiele zur Sportförderung: Zuschuss für den Bau des DFB-Mini-Spielfelds an der Georg-Meistermann-Grundschule in Wittlich (25.000 Euro); Zuschuss für den Bau des Bouleplatzes des Bouleclubs Saubrenner Wittlich e.V. (10.716 Euro); Zuschüsse für Handballtore (1.900 Euro).

Engagementbereiche:

  • Sport und Bewegung

Förderprogramme

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  • In Rheinland-Pfalz

Förderung der Stiftung Stadt Wittlich

Stiftung Stadt Wittlich

Zweck der Stiftung Stadt Wittlich ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, der Umwelt, die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen und die Förderung des Sportes im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Grundsätzlich werden nur Maßnahmen und Projekte gefördert, die einen unmittelbaren Bezug zur Stadt Wittlich aufweisen.

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