Förderdatenbank der DSEE

Wir für Sachsen

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.

Voraussetzungen für die Förderung

Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:

1. Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.

2. Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.

3. Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.

Beantragung von Fördermitteln

Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.

Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Bürgerstiftung Dresden

Barteldesplatz 2,
01309 Dresden

Telefon

0351 315810