Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege
Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR
Zweck
Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zu Gute kommen. Ebenfalls gefördert werden können Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten.
Zielgruppen/Bedingungen
Zuwendungsempfänger sind Kommunen.
Zuwendungsfähig sind maßnahmenbezogene notwendige Personal- und nichtinvestive Sachausgaben.
Förderdauer
Die Förderdauer für ein Projekt beträgt bis zu drei Jahre. Ein Folgeantrag ist möglich.
Höhe der Zuwendung
• für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1 000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
• für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1 000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und
• für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1 000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
• Bei nicht finanzschwachen Kommunen reduziert sich die Förderquote ab dem vierten Jahr nach Erteilung der Bewilligung um 10 %.
Als finanzschwach gelten Kommunen, deren Finanzkraft im Vorjahr der Antragstellung weniger als 85 % des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Dem Antrag sind Anlagen beizufügen – bitte beachten Sie hierzu die Angaben und Erläuterungen auf der Homepage des Bayerischen Landsamtes für Pflege unter (https://www.lfp.bayern.de/gute... )
Nur vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Anlagen vorliegende Anträge können in das Auswahlverfahren einbezogen werden. Einbezogen werden alle bis zum 01.03. bzw. 01.09. eines jeden Jahres vollständig vorliegende Anträge.
Der Antrag muss von der vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden.
Bitte senden Sie den Antrag samt Anlagen -wenn möglich per E-Mail in PDF-Form- an gutepflege@lfp.bayern.de