Förderdatenbank der DSEE

Nebenan angekommen

Auch in Thüringen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Menschen aus den verschiedensten Ländern angekommen. Empfangen wurden und werden sie von vielen Thüringerinnen und Thüringern in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft – unter anderem mit hilfreichen und vielfältigen Projekten!
Mit dem Engagementfonds „nebenan angekommen“ fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung ganz unkompliziert Ideen, die eine gut funktionierende multikulturelle Nachbarschaft stärken, die Vorurteile und Sprachbarrieren abbauen sowie Wissen und Verständnis über- und füreinander aufbauen. Vertrauen schaffen durch Begegnung – in der Stadt oder auf dem Land. In diesem Jahr 2024 stehen dafür insgesamt 226.000 Euro zur Verfügung!

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigte:

Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle in Thüringen wirkenden (nicht notwendiger Weise gemeinnützigen) Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise und kreisfreien Städte. Einzelpersonen können mit dem Engagementfonds nicht gefördert werden.

Die Förderung beträgt einmalig bis zu 1.000,- Euro pro Projekt.
Die Antragstellung erfolgt projektbezogen, d.h. im laufenden Kalenderjahr können Sie auch mehrere Anträge stellen. Beziehen Sie sich jedoch bei Mehrbewerbungen im aktuellen und Wiederbewerbungen in künftigen Kalenderjahren stets auf denselben Standort.

Ausgeschlossen ist die Zusage einer Förderung seitens mehrerer Standorte für das gleiche Vorhaben (Doppelfinanzierungsverbot).

Kofinanzierung ist möglich, sofern diese nicht auch aus Mitteln des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Förderin des Thüringer Engagementfonds erfolgt.

Förderfähig sind: 

Tandem-Initiativen: Sprachlotsen, Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter, Lernpatenschaften, Freizeitpatenschaften,…

Willkommens-Initiativen für Nachbarschaftsfeste, interkulturelle Kochabende, Stadt(-teil) rallye,...

Kulturvermittelnde Projekte: Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsworkshops, Theaterworkshops, (Vor-)Lesenachmittage, Veranstaltungen in Stadtteilgärten, Skateboard-, Fahrrad- und Schwimmkurse, Näh-, Holz- und Graffitiwerkstätten, Musikprojekte,…

Förderfähige Kosten:

  • Aufwandsentschädigungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Honorare: für Moderatorinnen und Moderatoren, Dolmetschleistungen, Fachkräfte, Künstler und Künstlerinnen,… Maximaler Honorarsatz pro Person/Tag: 300,00€ (brutto)
  • Öffentlichkeitsarbeit: Plakate, Flyer, Vortrags- und Seminarunterlagen,…
  • Sachkosten: Büromaterial, Mieten, Telefonkosten, Portokosten, Lernhefte und –spiele, Mal- und Bastelmaterial,…

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

1. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit den Ansprechpersonen der Standorte in Ihrer Region auf (Übersicht siehe Link unten). Diese können Sie zu Ihrem Projektvorhaben beraten und erleichtern damit die Antragsstellung.

2. Für die Antragstellung steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.

3. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte an die Ansprechperson des Standortes in Ihrer Region.

4. Eine Fördermittelzu- oder Absage erhalten Sie auch von unseren Ansprechpersonen des Standortes.

Bis 31. Dezember eines Jahres ist die Förderung spätestens zu verwenden.

Die Abrechnung erfolgt bis zum 31. Januar des Folgejahres an den Standort, welcher die Organisation oder Initiative gefördert hat.

Abweichungen zur Frist der Abrechnung sind schriftlich mit der jeweiligen Ansprechperson des Standortes abzustimmen.

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8,
99096 Erfurt

Telefon

0361 6573661