Lebenswelten gestalten
Ein Förderprogramm für engagierte Menschen, ihre Ideen, Aktivitäten und Netzwerke vor Ort.
Das Engagement vor der eigenen Haustür ist vielfältig und bereichert das Zusammenleben. Mit dem Programm „Lebenswelten gestalten“ fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung Freiwilligenprojekte, die in die unterschiedlichsten Lebensbereiche wirken. Dazu zählen beispielsweise die direkte Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Kulturprojekte, außerschulische Bildung, die Schaffung von Begegnungsorten im Dorf oder generationsübergreifende Initiativen. Im Rahmen des Programmes werden mehrjährige Projekte sowie sich neu etablierende Freiwilligen-Initiativen durch Beratung, Vernetzung und fachliche Impulse unterstützt. Gefördert werden die Vorhaben mit 4.000 Euro pro Organisation und Jahr. Jährlich stehen im Programm dafür insgesamt 40.000 Euro bereit.
Zielgruppen/Bedingungen
Das Förderprogramm richtet sich an lokal tätige Organisationen mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Infrastruktureinrichtungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und ehrenamtlich Engagierte mit ihren Initiativen oder Projekten.
Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Exemplarisch sind dies im Programm „Lebenswelten gestalten“:
- Sachkosten zur Umsetzung der Projektinhalte
- Kosten für Vernetzungstreffen, Erfahrungsaustausche Ehrenamtlicher und Supervision
- Maßnahmen zur Qualifizierung Ehrenamtlicher
- Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
- Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Maßnahmen zur Gewinnung Ehrenamtlicher und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt
- Kosten für die Versicherung Ehrenamtlicher
- Telefon, Porto, Fachliteratur, Büromaterial
- anteilige Kosten für Miete und Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung, insoweit diese für die Umsetzung der Projektinhalte notwendig sind
Nicht förderfähig sind Personalkosten, Einzelmaßnahmen wie kulturelle Events oder umfangreiche Sachanschaffungen in Höhe von mehr als 1.000 Euro netto.
Die Förderung beträgt einmalig bis zu 4.000,- Euro pro antragstellender Organisation und Jahr.
Im Rahmen des Programmes werden auch mehrjährige Projekte berücksichtigt. Hierfür ist jährlich eine erneute Antragstellung notwendig.
Freiwilliges Engagement sollte das Kernstück des Projektes sein, es sollten mindestens 15 engagierte Personen an der Projektumsetzung beteiligt sein.
Lebensweltenprojekte...
...verändern eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort.
...sind gemeinwohlorientiert.
...ermöglichen die Partizipation und Mitwirkung Anderer.
...sind innovativ.
...sind sichtbar.
...sind lokal vernetzt.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Antragsteller werden durch eine Beratung auf die Einreichung des Antrags vorbereitet. Bitte senden Sie hierzu vorab kurz gefasst Ihre Projektidee und eine Angabe, für welche Zwecke Sie die Fördermittel benötigen per Mail an die Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Die Antragstellung ist ab dem 1. September bis spätestens 31. Oktober des Jahres möglich. Bitte beachten Sie: Die Fördermittel können unter Umständen bereits im laufenden Jahr ausgeschöpft sein.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das Antragsformular.
Weitere Informationen
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8,
99096
Erfurt
Webseite
Telefon
0361 6573661