Länderfonds Thüringen: Kinderrechte
Kinderrechte bekannt machen
Mit dem Ziel, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen voranzubringen und die Kinderrechte besser zu verankern, fördern das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Thüringen Projekte durch den Fonds „Kinderrechte“.
Über den Fonds werden Projekte unterstützt, die sich in erster Linie für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten einsetzen. Kinder und Jugendliche müssen an der Projektplanung beteiligt sein und auch bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Initiativen sowie freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen in Thüringen wohnen und nicht älter als 18 Jahre sind. Antragsfähig sind Projekte mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Antragstellung erfolgt. Förderungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. Sie haben die Möglichkeit, einen Folgeantrag einzureichen.
Wann kann ich mich bewerben?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ihren Antrag können Sie direkt über die Förderdatenbank stellen. Bitte lesen Sie sich vorher die Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Weitere Informationen
Deutsches Kinderhilfswerk
Leipziger Straße 116-118,
10117
Berlin
Webseite
Telefon
030 3086930