Förderdatenbank der DSEE

Länderfonds Thüringen: Kinderrechte

Ziel des Länderfonds Thüringen ist die Verbesserung der Verankerung der Kinderrechte und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen.

Schwerpunkte der Förderung

Die Mittel des Fonds sollen für die Förderung von Projekten in Thüringen verwendet werden. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten einsetzen und bei denen Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit an der Planung beteiligt und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds Thüringen Projekte, die das Bewusstsein für Kinderrechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.

Zuwendungsgrundsätze

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen und Schwerpunkte unter Beachtung der allgemeinen Fördergrundsätze in der Regel mit einer Höchstfördersumme von 5.000 Euro. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Folgeantrag einzureichen. Über die Förderung befinden der Freistaat Thüringen und das Deutschen Kinderhilfswerk im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte im Rahmen der vom Freistaat Thüringen und vom Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch von Antragstellern auf Förderung besteht nicht. Bei allen geförderten Maßnahmen ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Gemeinschaftsaktion hinzuweisen.

Förderrichtlinien

Zuwendungen sollen insbesondere Initiativen sowie freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Thüringen wohnen. Die Maßnahmen sollen in Thüringen durchgeführt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich nicht älter als 18 Jahre sein.
Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Förderung wird durch Zuwendungen für einzelne Maßnahmen (Projektförderung) gewährt. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Mitfinanzierung des Antragstellers oder Dritter ist nicht zwingend erforderlich. Eine Förderung soll nicht erfolgen, wenn die Maßnahme bereits aus anderen Landesmitteln gefördert wird.

Antragsfähig sind Projekte mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Antragstellung erfolgt. Damit soll eine fristgerechte Endabrechnung geförderter Projekte bis 15.Januar des Jahres nach dem Kalenderjahr der Bewilligung beim Förderfonds gewährleistet werden. Das Ende des Bewilligungszeitraums ist zugleich das letztmögliche Datum einer Rechnung, die in die Endabrechnung beim Förderfonds einfließt. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden. Die Anträge sind mit folgenden Erläuterungen zu versehen:
• Bezeichnung des Trägers
• Kurzbeschreibung (Zielgruppe/Art der Maßnahme/Termin und Ort der
Maßnahme/Inhaltlicher Schwerpunkt der Maßnahme)
• Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme (Programm, Konzept, Zeitplan)
• Formen der Öffentlichkeitsarbeit
• Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen)

Die freien (Vereine, Verbände, Initiativen) und öffentlichen Träger haben in der Antragstellung darzustellen, wie sie sich über die beantragte Förderung hinaus beteiligen und somit ihr eigenes Interesse an der Durchführung dokumentieren.
Laufende Kosten (insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird die Ausstattung von Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen, Jugendfreizeitstatten u. a. mit Mobiliar, Spielgeräten und Instrumenten. Dieses gilt ebenfalls für Reisen und Ausflüge von Schulen.

Die Antragstellung erfolgt online im Antragsportal des Deutschen Kinderhilfswerks, bei Fondsart „Länderfonds“ und auf der rechten Seite „Thüringenfonds“ auswählen.