Förderdatenbank der DSEE

Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk

Schwerpunkte der Förderung

Der Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße gesellschaftliche Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten.

Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag oder die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen zur Stärkung der Teilhabe von Mädchen und Jungen in vielfältigen politischen Handlungsfeldern. Der Fonds soll sowohl innovative Projekte mit beispielgebender Wirkung als auch Grundlagenprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung beteiligungsorientierter Arbeitsformen unterstützen.
Der Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von sozialer Benachteiligung betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Es geht um ihren Fähigkeiten entsprechende, konkrete Partizipation, d.h. demokratische Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher an Maßnahmen, die von ihnen akzeptiert bzw. selbst hervorgebracht werden.
Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.

Zuwendungsgrundsätze

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen und Schwerpunkte unter Beachtung der Förderrichtlinien in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000€.

Über Programmentwicklung des Projekts sowie Förderentscheidungen befinden die beauftragte Stelle des Saarlandes sowie das Deutsche Kinderhilfswerk in gegenseitigem Einvernehmen.

Förderrichtlinien

Zuwendungen sollen insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Kinder- und Jugendverbände sowie Kommunen erhalten. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen und Jugendgruppen, sollen eine Förderung über eine Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern erhalten können.

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Saarland wohnen. Ausnahmen davon können geprüft werden, falls ein Projekt einen eindeutigen Mehrwert für die Entwicklung von Kinderrechten oder Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung im Saarland verspricht.

Die Maßnahmen sollen im Saarland durchgeführt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollten grundsätzlich das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Schwerpunkt der Förderung liegt jedoch bei Kindern gemäß Definition der UN-Kinderrechtskonvention, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Projekte sind spätestens bis 31. Dezember des Jahres der Bewilligung abzuschließen.

Laufende Kosten einer bestehenden Einrichtung oder eines Projekts (insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird die Ausstattung von Einrichtungen (z.B. Jugendfreizeitstätten, Jugendtreffs, Spielplätzen) mit Mobiliar, Spielgeräten und Instrumenten.

Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal des Deutschen Kinderhilfswerks, Fondsart: Länderfonds und anschließend Saarlandfonds auswählen.