Länderfonds der Freien und Hansestadt Hamburg zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk betreiben den Fonds „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Ziel des Fonds ist die Verbesserung der Beteiligung sowie der demokratischen Mitbestimmung von jungen Menschen auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Dafür stellen die Freie Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam Finanzmittel zur Verfügung.
Voraussetzungen der Förderung
Die Mittel des Länderfonds werden für die Förderung von Maßnahmen in Hamburg verwendet. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, bei denen junge Menschen an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie solche, die sich für die Verankerung von Rechten von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Die Förderung kann bei Bedarf als Vollfinanzierung gewährt werden, anderenfalls als Teilfinanzierung. Laufende Kosten (insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird in der Regel die Ausstattung mit Mobiliar, Spielgeräten, Technik (PC usw.), Instrumenten etc. Dieses gilt grundsätzlich ebenfalls für Reisen.
Schwerpunkte der Förderung
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk beabsichtigen, die Beteiligung von jungen Menschen in Hamburg zu verstärken und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Fonds „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ unterstützt Projekte, die die alters- und entwicklungsgemäße Teilhabe und Beteiligung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei ist ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen von großer Bedeutung, ebenso wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten und im pädagogischen Alltag.
Dabei werden insbesondere Maßnahmen für junge Menschen gefördert, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind. Zudem sind Projekte erwünscht, die zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund beitragen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, welche Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen. Die jungen Menschen sollen Freude an gesellschaftlicher Einmischung sowie Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen.
Vermittlung und Durchsetzung von Rechten von Kindern und Jugendlichen
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds Maßnahmen, die das Bewusstsein für deren Rechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.
Fördergrundsätze
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen und Schwerpunkte und unter Beachtung der folgenden Regelungen in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €.
Über die Förderung befinden die Freie und Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk in gegenseitigem Einvernehmen und sie erfolgt im Rahmen der von der Freien und Hansestadt Hamburg und vom Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellten Mittel. Bei allen geförderten Projekten ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch den Fonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ hinzuweisen.
- Gefördert werden sollen insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände sowie Initiativen junger Menschen. Nicht gefördert werden Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- Eine finanzielle Unterstützung kann grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden und für Maßnahmen, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmenden zum überwiegenden Teil in Hamburg wohnen. Auch die Umsetzung soll innerhalb Hamburgs erfolgen. Die Umsetzung außerhalb der Stadt bedarf der vorherigen Zustimmung.
- Die Teilnehmenden der Projekte sollen in der Regel das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedoch sollten mindestens 50 Prozent der Projektteilnehmenden unter 18 Jahren sein.
- Die Antragstellenden müssen der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 11.12.2013 (www.hamburg.de/kinderschutz/fachkraefte/3741546/start/) beitreten bzw. beigetreten sein oder eine vergleichbare Regelung mit der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) schließen. Jugendverbände müssen eine Einzelvereinbarung nach § 72a SGB VIII mit der BASFI abgeschlossen haben oder schließen.
- Gefördert werden können nur Träger, die Gewähr für eine zweckentsprechende, bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheinen lassen.
- Die finanzielle Förderung kann nur für Maßnahmen gewährt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Ein Vorhaben ist grundsätzlich dann begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind. Ein Ausschreibungsverfahren ist nicht als Beginn des Vorhabens zu werten.
- In der Regel handelt es sich bei der Förderung um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
- Die Förderung wird für maximal zwölf Monate gewährt und längstens jedoch bis Ende 2021.
- In der Regel ist ein Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtkosten erforderlich. Der Eigenanteil kann auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden. Ist dieses den Antragstellenden nicht möglich, muss dieses plausibel dargelegt werden. Darüber hinaus ist anzugeben, ob bereits eine staatliche Finanzierung bzw. eine Zuwendung oder Entgelte zur Verfügung stehen und wofür. Zudem ist in diesem Falle die Höhe der Finanzierung bzw. Zuwendung anzugeben.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Die Förderung wird für einzelne befristete Maßnahmen gewährt. Eine Maßnahme, die bereits aus anderen Landesmitteln gefördert wird, ist von einer Förderung aus dem Länderfonds „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ ausgeschlossen.
Antragstellung
Anträge können fortlaufend eingereicht werden und sind online an das Deutsche Kinderhilfswerk zu richten. Die Anträge sind mit folgenden Erläuterungen zu versehen:
- Name/Bezeichnung des Trägers,
- Zielgruppe, Dauer und Ort der Maßnahme,
- Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme (Programm, Konzept, Zeitplan, ggf. einzusetzende Fachkräfte mit deren Qualifikation),
- Adressatinnen und/oder Adressaten der Ergebnisse der Beteiligung (politische Gremien, Behörden etc.) und Form und Zeitpunkt ihrer Einbindung in den Beteiligungsprozess (regelmäßig wird eine frühzeitige Einbindung erwartet),
- Formen der Öffentlichkeitsarbeit,
- Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen, inkl. der Eigen- und Drittmittel sowie ergänzend die unter Ziffer 8. geforderten Auskünfte zu
bereits bestehenden staatlichen Finanzierungen oder Förderungen, - Einverständniserklärung darüber, dass der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg die Verwendung der Mittel überprüfen darf,
- Erklärung, dass die Antragstellenden nicht der Technologie von L. Ron Hubbard folgen und dass Führungskräfte und Mitarbeitende keine
Kurse/Seminare nach dieser Technologie besuchen, - Erklärung darüber, dass der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist.
Die Antragstellung erfolgt online im Antragsportal des Deutschen Kinderhilfswerks, bei Fondsart „Länderfonds“ und auf der rechten Seite „Hamburg Fonds“ auswählen.