Förderdatenbank der DSEE

Länderfonds Brandenburg für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen

Ein Förderprogramm des Landes Brandenburg in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk

Der „Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag oder die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen zur Stärkung der Teilhabe von Mädchen und Jungen in vielfältigen politischen Handlungsfeldern.
Der „Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Es geht um ihren Fähigkeiten entsprechende konkrete Partizipation, d.h. demokratische Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher an Maßnahmen, die von ihnen akzeptiert bzw. selbst hervorgebracht werden.
Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.

Förderrichtlinien

  • Zuwendungen sollen insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Stadt- und ‚Kreisjugendringe sowie Kommunen erhalten. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente sollen eine Förderung über eine Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern erhalten können.
  • Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Brandenburg wohnen. Die Maßnahmen sollen in Brandenburg durchgeführt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
  • Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
  • Die Förderung wird durch Zuwendungen für einzelne Maßnahmen (Projektförderung) gewährt. Vom Zuwendungsempfänger ist eine Eigenbeteiligung an den von der Bewilligungsstelle als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben in Höhe von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Die Eigenbeteiligung kann auch durch Teilnehmerbeiträge oder durch finanzielle Beteiligung Dritter erbracht werden.
  • Laufende Kosten einer bestehenden Einrichtung oder eines Projekts(insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird die Ausstattung von Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen, Jugendfreizeitstätten u. a. mit Mobiliar, Spielgeräten und Instrumenten.
  • Das Deutsche Kinderhilfswerk entscheidet unter Beteiligung der beauftragten Stelle des Landes Brandenburg laufend über die eingegangenen Anträge. Eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt dem Antragsteller gegenüber innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung. Die Förderung erfolgt, nach Maßgabe der beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte, im Rahmen der vom Land Brandenburg und vom Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Förderung besteht nicht.

Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal des Deutschen Kinderhilfswerks, Fondsart: Länderfonds und anschließend Brandenburgfonds auswählen.