Hamburger Spielräume
Hinter dem Fonds “Hamburger SPiELRÄUME” steht ein breites Bündnis aus Stiftungen. Der Fonds fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse öffnen.
Corona war 2020 die Initialzündung für den Fonds; die Pandemie ist vorbei, die Zeiten allerdings bleiben unsicher. Kinder und Jugendliche sind erheblich belastet. Viele machen sich Sorgen wegen des Klimawandels, der Kriege in der Ukraine und Nahost oder um die finanzielle Situation ihrer Familien. Manche Kinder und Jugendlichen leiden zusätzlich unter Corona-Spätfolgen oder Fluchterfahrungen. Im Alltag schränkt dies die Chancen auf Teilhabe, auf psychisches Wohlbefinden und das Gefühl von Selbstwirksamkeit für junge Menschen weiterhin deutlich ein. Der Fonds “Hamburger Spielräume” wird weiter dringend gebraucht.
Deshalb wird das Stiftungs-Bündnis dranbleiben und Mittel nicht nur für 2024, sondern auch 2025 bereitstellen, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche auch in den nächsten Jahren mit Leichtigkeit zusammen etwas starten können.
Zielgruppen/Bedingungen
Förderberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen/Träger der außerschulischen Kinder-/Jugend- und Familienarbeit, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Bauspielplätze, Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit, Mädchentreffs, Träger der Umweltbildung und gemeinnützige Vereine und Organisationen, die mit ihren Angeboten benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Familien mit kleinen Kindern in Hamburg erreichen. Insbesondere kleinere, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Organisationen sind im Fokus.
Förderfähige Projekte und Aktivitäten
Die Aktivitäten können einmalig oder als laufendes Kursangebot konzipiert sein.
• Freizeitaktivitäten in kleinen Gruppen – Spiel-, Bewegungs-, Kultur- und Kreativangebote, Angebote der Demokratiebildung, Angebote zum Naturerleben u.v.m.
• Ausflüge und Fahrten, insbesondere wenn sie aus dem eigenen Stadtteil hinausführen
• Generationsübergreifende Angebote, wenn Kinder und Jugendliche klar im Fokus stehen
• Kleine Reisen mit Übernachtungen
• Digitale Angebote, insoweit sie mit persönlichen Begegnungen und Ausflügen in Verbindung stehen
• Bildungsangebote, die zum Aufholen schulischer Defizite während der Ferienzeit dienen, wenn sie schulische Inhalte mit Formaten non-formalen Lernens verbinden
• NICHT förderfähig sind Angebote, die in den schulischen Kontext eingebunden und Teil des schulischen Angebots sind
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung ist online möglich unter https://kontakt.buergerstiftun...
Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Gemeinschaftsfonds und verwaltet das Antragsverfahren sowie die Mittelbewilligung. Antrag und Mittelnachweis sind bewusst niedrigschwellig gestaltet. Seit Juni 2020 konnten rund 780 Projekte mit insgesamt 1,645 Mio. Euro gefördert werden.
Hamburger Stiftungen stellen auch im Jahr 2025 einen unkomplizierten und flexiblen Fonds für außerschulische Angebote bereit. Aufgrund der sehr hohen Anzahl bereits eingegangener Anträge wurde das Online-Formular zur Antragsstellung vorübergehend geschlossen. Am Di. 18. Februar 2025 um 8.00 Uhr wird das Antragsformular erneut geöffnet. Nutzen Sie bis dahin den Leitfaden zum Online-Antrag und bereiten Ihren Antrag als Word-Dokument vor.
Antragsfristen und Förderperioden
• Frühjahr und Sommer: Antragsstellung ab Di. 04.02.2025
(Anträge für Projekte im Zeitraum vom 18.02.-03.09.2025 - 2/3 der Gesamtfördersumme)
• Sommer- und Herbstferien / Winter: Antragstellung ab Di. 01.07.2025
(Anträge für Projekte im Zeitraum vom 10.07.-31.12.2025 (1/3 der Gesamtfördersumme)
Die Gesamtfördersumme, die von den Stiftungen im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt wird, beträgt voraussichtlich insgesamt 330.000 Euro.
Weitere Informationen
BürgerStiftung Hamburg
Schopenstehl 31,
20095
Hamburg
Webseite
Telefon
040 878896960