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Förderdatenbank der DSEE

Hamburger Spielräume

Hinter dem Fonds “Hamburger SPiELRÄUME” steht ein breites Bündnis aus Stiftungen. Der Fonds fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse öffnen.

Corona war 2020 die Initialzündung für den Fonds; die Pandemie ist vorbei, die Zeiten allerdings bleiben unsicher. Kinder und Jugendliche sind erheblich belastet. Viele machen sich Sorgen wegen des Klimawandels, der Kriege in der Ukraine und Nahost oder um die finanzielle Situation ihrer Familien. Manche Kinder und Jugendlichen leiden zusätzlich unter Corona-Spätfolgen oder Fluchterfahrungen. Im Alltag schränkt dies die Chancen auf Teilhabe, auf psychisches Wohlbefinden und das Gefühl von Selbstwirksamkeit für junge Menschen weiterhin deutlich ein. Der Fonds “Hamburger Spielräume” wird weiter dringend gebraucht.

Deshalb wird das Stiftungs-Bündnis dranbleiben und Mittel nicht nur für 2024, sondern auch 2025 bereitstellen, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche auch in den nächsten Jahren mit Leichtigkeit zusammen etwas starten können.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen/Träger der außerschulischen Kinder-/Jugend- und Familienarbeit, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Bauspielplätze, Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit, Mädchentreffs, Träger der Umweltbildung und gemeinnützige Vereine und Organisationen, die mit ihren Angeboten benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Familien mit kleinen Kindern in Hamburg erreichen. Insbesondere kleinere, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Organisationen sind im Fokus.

Förderfähige Projekte und Aktivitäten

Die Aktivitäten können einmalig oder als laufendes Kursangebot konzipiert sein.

• Freizeitaktivitäten in kleinen Gruppen – Spiel-, Bewegungs-, Kultur- und Kreativangebote, Angebote der Demokratiebildung, Angebote zum Naturerleben u.v.m.

• Ausflüge und Fahrten, insbesondere wenn sie aus dem eigenen Stadtteil hinausführen

• Generationsübergreifende Angebote, wenn Kinder und Jugendliche klar im Fokus stehen

• Kleine Reisen mit Übernachtungen

• Digitale Angebote, insoweit sie mit persönlichen Begegnungen und Ausflügen in Verbindung stehen

• Bildungsangebote, die zum Aufholen schulischer Defizite während der Ferienzeit dienen, wenn sie schulische Inhalte mit Formaten non-formalen Lernens verbinden

• NICHT förderfähig sind Angebote, die in den schulischen Kontext eingebunden und Teil des schulischen Angebots sind

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Gemeinschaftsfonds und verwaltet das Antragsverfahren sowie die Mittelbewilligung. Antrag und Mittelnachweis sind bewusst niedrigschwellig gestaltet. Seit Juni 2020 konnten rund 920 Projekte mit insgesamt 2,0 Mio. Euro gefördert werden.

Auch im Jahr 2026 können wieder Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit über den Fonds gefördert werden. In drei Antragsrunden werden Mittel über das ganze Jahr verteilt bereitgestellt.

Antragsfristen und Förderperioden

  • Frühjahr und Sommer: Antragsstellung ab 03.02.2026
    für Projekte, die im Zeitraum vom 24.02.-19.08.2026 umgesetzt werden
  • Sommer- und Herbstferien: Antragstellung ab 16.06.2026
    für Projekte, die im Zeitraum vom 09.07.-30.10.2026 umgesetzt werden
  • Herbstferien und Winter: Antragstellung ab 29.09.2026
    für Projekte, die im Zeitraum vom 19.10.-31.12.2026 umgesetzt werden

Das Antragsformular wird am Dienstag, den 03.02.2026 um 10:00 Uhr zur Antragsstellung freigeschaltet.

Weitere Informationen

BürgerStiftung Hamburg

Schopenstehl 31,
20095 Hamburg

Telefon

040 878896960