Förderdatenbank der DSEE

FÖRDERPOTT.RUHR

Ermöglicht durch das Stiftungsnetzwerk Ruhr

Ausgezeichnet und finanziell unterstützt werden Ideen und Projekte, die Bewohnerinnen und Bewohner für den eigenen Stadtteil initiieren oder bereits erfolgreich umsetzen. Durch den „Förderpott.Ruhr“ erhalten engagierte Menschen, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine und Projekte eine individuelle Unterstützungsmöglichkeit zur Umsetzung ihrer Ideen für das Gemeinwesen.

Dabei wird unterstützt, was im Quartier hilft – Vom Material für ein Gemeinschaftsgartenprojekt, Honorar- und Raumkosten für die integrative Theaterinitiative, ein Lastenfahrrad fürs Quartier, die Umsetzung eines BarCamps, den Roboterworkshop mit Jugendlichen, Honorarkosten für Anti-Gewalttrainings usw.

Zielgruppen/Bedingungen

Um Förderung können sich bewerben

  • Gruppen ab drei Personen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Nachbarschaftsinitiativen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Steuerbegünstigte operativ tätige Körperschaften, wie z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften, Kirchengemeinden

Mitglieder des Stiftungsnetzwerks Ruhr können keine Mittel aus dem Förderpott.Ruhr erhalten.

Die Mittel aus dem „Förderpott.Ruhr“ sollen nicht der dauerhaften Förderung von Infrastruktur dienen, sondern direkt den engagierten Menschen zur Verfügung stehen, die für das Gemeinwesen tätig sind. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Ideen und Projekte durch die Auszeichnung umzusetzen.

Gefördert werden:

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Raummieten
  • Investitionskosten
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Honorarkosten
  • Reisekosten

Es soll Vielfalt gefördert werden. Deshalb kann jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einmal pro Jahr eine Zusage erhalten. Wurde ein Projekt unterstützt, kann es frühestens im Folgejahr der Erstzusage und nur ein weiteres Mal Gelder erhalten. Projekte dürfen bereits umgesetzt werden, wenn der Förderpott.Ruhr unterstützt. Aber die geförderten Kosten dürfen erst nach Erhalt der Mittel anfallen.

Die Projektgelder aus dem Förderpott.Ruhr müssen innerhalb eines Jahres nach Erhalt für den zugesagten Zweck verbraucht werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Über die einzelnen Bewerbungen wird nach dem jeweiligen Stichtag (31. März/30. September) sowie im Rahmen der Verfügbarkeit der Mittel entschieden.

Der Mindestförderbetrag beträgt 500 Euro, der Höchstsatz 5.000 Euro pro Bewerbung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Bewerbung läuft über ein Online-Formular unter https://www.foerderpott.ruhr/b...

In den Bewerbungen müssen der Zweck, der Bedarf, die erwartete nachhaltige Wirkung für das Quartier, das Gesamtbudget und die Verwendung der Gelder begründet werden. Ebenso sollen die Bewerberinnen und Bewerber angeben, welchen Eigenanteil sie zu leisten vermögen. Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihren aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer in Kopie vorlegen.

Eine Jury berät und entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen.
Sind die Kriterien erfüllt und hat die Jury einen Beschluss über eine Auszeichnung gefasst, wird der Betrag nach Vorlage der Mittelanforderung ausgezahlt. Alle Bewerber und Bewerberinnen erhalten spätestens sechs Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung.

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