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Förderdatenbank der DSEE

Förderkulisse Altenhilfe

Die Anneliese Brost-Stiftung wurde 2002 gegründet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Zu den Förderschwerpunkten zählen in gleicher Gewichtung die Alten- und Jugendhilfe sowie Kunst und Kultur in Essen und im Ruhrgebiet.  Seit 2010 bietet die Stiftung im Rahmen des Jugendrats jungen Menschen im Alter von 10 bis 17 Jahren außerdem die einzigartige Möglichkeit, aktiv an der Vergabe von Fördergeldern mitzuwirken und soziale Projekte für Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Im Hinblick auf die selbstständige Verteilung von Fördergeldern ist der Jugendrat der Anneliese Brost-Stiftung einzigartig.

Für die zweite Förderperiode 2026 hat die Anneliese Brost-Stiftung folgenden Förderschwerpunkt festgelegt:

 

Förderschwerpunkt:

Gefördert werden Vorhaben, die es der Zielgruppe Senioren im Ruhrgebiet ermöglichen, möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu leben. Darüber hinaus werden innovative soziale Projekte und Modellvorhaben gefördert, welche Mehrgenerationsprojekte, Vorhaben zur Unterstützung des Lebens im Quartier, Projekte zum Aufbau und zur Vernetzung von ehrenamtlichen Betätigungsfeldern für Senioren sowie Projekte mit dem Fokus auf die Bedürfnisse und Unterstützung von Angehörigen beinhalten können.

Ausgeschlossen sind Pflege- und Einzelfallhilfen.

Zielgruppen/Bedingungen

Weitere Anforderungen an das Projekt:

Die aktive Beteiligung und Partizipation der Zielgruppe im Rahmen des Projektes ist erwünscht.

Darüber hinaus werden keine Parallelangebote zu bestehenden Strukturen gefördert. Um eine Skizzierung der Kooperationen im Stadtteil sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur wird daher gebeten. 

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Art und Höhe der Förderung:

-            Die Förderhöhe beträgt 10.000 - 200.000 €

-            Sach- und Personalkosten werden gefördert.

-            Die eingebrachten Eigenanteile müssen klar ausgewiesen werden.

-            Für eine Erstbewilligung ist eine Projektlaufzeit von bis zu zwei Jahren mit der Option auf Verlängerung über einen Folgeantrag möglich.

-            Die Förderbedingungen inkl. Berichtswesen der Anneliese Brost-Stiftung müssen erfüllt werden.

 

Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsverfahren:

Die Anneliese Brost-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Auch andere steuerbegünstigte Körperschaften können unterstützt werden.

 

Die Förderzuwendungen werden durch den Stiftungsvorstand ausschließlich auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stiftung und des Förderantrages erteilt. Die Förderrichtlinien und die Festlegungen aufgrund des Antrages sind verbindlicher Bestandteil der Zuwendungsentscheidung.

 

Der Förderantrag muss enthalten:

-            Eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung von maximal 2 Seiten DIN-A 4 unter Angabe der eventuellen Laufzeit,

-            einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts, aus dem sich die zur Verfügung stehenden Eigenmittel, zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel sowie die beantragte Fördersumme ergeben.

-            Nachweis der Gemeinnützigkeit / Aktueller Registerauszug des Antragstellers (Vereinsregister/ Handelsregister etc.)

 

 

Bewerbungsfrist:

-            30.09.2026

-            Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Förderantragsstellung sind der Website zu entnehmen.

Anneliese Brost-Stiftung

III. Hagen 30,
45127 Essen

Telefon

0173 5863552