Förderdatenbank der DSEE

Förderangebote von Umweltbildung und BNE in Hessen

Zur Förderung der Umweltbildung und zur Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben, kann das Land Zuwendungen gewähren.


Zielgruppen/Bedingungen

  • Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie bereits begonnene Projekte. Institutionelle Förderungen von Einrichtungen, die Übernahme von laufenden Kosten nach Projektabschluss, von Kredit- und Finanzierungskosten sowie von Kosten für Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung des Projektträgers dienen, sind ebenfalls nicht möglich.
  • Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.
  • Zuwendungen über 5.000 Euro hinaus werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung. Unabhängig von der Höhe der Zuwendung kann die erforderliche Eigenbeteiligung durch Eigenmittel oder Eigenleistung erbracht werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das verlinkte Formular kann innerhalb der angegebenen Fristen an das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesendet werden. 

Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Str. 1,
65183 Wiesbaden

Telefon

0611 2113822