F.C. Flick Stiftung
Die F. C. Flick Stiftung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken.
Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche.
Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.
Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein.
Die Stiftung fördert im Wege der Projektförderung Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.
Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Zielgruppen/Bedingungen
Fördervoraussetzungen
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der F. C. Flick Stiftung) zu verwenden.
- Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
- Personalkosten werden nur anteilig übernommen.
- Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
- Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.
Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die F. C. Flick Stiftung zu richten.
Onlineformular Projekt-Förderantrag
Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Förderzusage
Eine Förderzusage ist erst dann erteilt, wenn
- ein Förderbeschluss des Stiftungsrates vorliegt,
- der Projektträger von der F. C. Flick Stiftung den Zuwendungsbescheid erhalten hat,
- der Projektträger den unterschriebenen Zuwendungsbescheid im Original an die F. C. Flick Stiftung zurückgesandt hat.
Nach Bewilligung kann der Mittelabruf formlos und per Email mit Angabe der Bankverbindung, des Projektnamens und der Fördersumme gestellt werden.
Weitere Informationen
F. C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz
Schlossstraße 12,
14467
Potsdam
Webseite
Telefon
0331 2007770