Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung

Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken.

Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche.

Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.

Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein.

Die Stiftung fördert im Wege der Projektförderung Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.

Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.

Ein Rechtsanspruch des/der Antragstellenden auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zielgruppen/Bedingungen

Fördervoraussetzungen

- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.

- Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung) zu verwenden.

- Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.

- Personalkosten werden nur anteilig übernommen.

- Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.

- Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten.

Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss.