Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Energiekostenhilfe zur Stärkung der hessischen Vereine

aus dem Hilfspaket "Hessen steht zusammen"

Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt. 

Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. 

Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind in der zweiten Runde antragsberechtigt.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Gelder aus diesem Soforthilfeprogramm werden als nichtrückzahlbare Billigkeitsleistung zur Überwindung der Mehrkosten, die durch die gestiegenen Energiekosten entstanden sind, gewährt.

Eine Beantragung in der ersten Förderphase vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023 ist nur im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 möglich. Im Rahmen der Antragstellung werden die Energiekosten der Jahre 2019 und 2022 als Referenzwerte zu Grunde gelegt.

Eine Beantragung in der zweiten Förderphase vom 01. März bis 31. Dezember 2023 ist ab dem 15.01.2024 bis zum 31.05.2024 möglich. Im Rahmen der Antragstellung werden die Energiekosten der Jahre 2019 und 2023 als Referenzwerte zu Grunde gelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag für beiden Förderphasen vollständig auszufüllen ist. Allgemeine Informationen (u.a. Name des Vereins, Bankverbindung, Ansprechperson) sind erneut anzugeben, auch sofern bereits eine Antragstellung für die erste Förderphase erfolgt ist.
Bitte halten Sie ergänzend für die Antragstellung in der zweiten Förderphase Ihren Bewilligungsbescheid aus der ersten Förderphase bereit.

Für eine Antragstellung im Rahmen der zweiten Förderphase ist eine Antragstellung in der ersten Förderphase keine Voraussetzung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.


Weitere Informationen

Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Str. 1,
65183 Wiesbaden

Telefon

0611 2113822