Förderdatenbank der DSEE

Deutsche Stiftung für Menschen mit Downsyndrom

Die Stiftung hat sich der gemeinnützigen und mildtätigen, bundesweiten Förderung von Menschen mit Downsyndrom verschrieben. Im besonderen Fokus stehen dabei die Themen Downsyndrom, Kunst und Kultur und Sport. Die Schwerpunkte der Förderung liegen laut Satzung in den folgenden Bereichen:

  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Gesundheitswesen/-pflege
  • Kunst und Kultur
  • Sport

Die Deutsche Stiftung für Menschen mit Downsyndrom wurde im Jahr 2004 gegründet. Ideengeberin der Stiftung war Sieglinde Schleich, Firmenchefin der Firma Schleich in Herlikofen, die schon zu Lebzeiten betroffenen Menschen Unterstützung zukommen ließ.

Zielgruppen/Bedingungen

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Deutschen Stiftung für Menschen mit Downsyndrom gefördert. Die Förderung kann bundesweit von gemeinnützigen Organisationen wie z. B. Genossenschaften, Stiftungen oder eingetragenen Vereinen beantragt werden.

Die Stiftung unterstützt unter anderem: 

• notwendige Therapien (z. B. Hippotherapie) nicht bezahlt werden können
• Lernmaterialien für Schulklassen an Geld zu scheitern drohen
• Arbeitsmaterialien für die Therapie zu Hause beschafft werden müssen und die finanziellen Mittel nicht ausreichen
• Zuschuss zu einem behindertengerechten Fahrzeug 

Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch die Deutsche Stiftung für Menschen mit Downsyndrom für Projekte im Ausland ist nicht möglich.


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Interessierte gemeinnützige Organisationen können Anfragen zu Förderanträgen per Briefpost oder per E-Mail sowie telefonisch stellen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt gemäß der Satzung durch den Vorstand der Stiftung. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die bewilligten Mittel werden als Zuschuss gewährt und an die Institutionen, Therapeuten, etc. die die Förderung durchführen, ausgezahlt, nicht an den Antragsteller.