Förderdatenbank der DSEE

Förderprogramm 2024 „Citizen Science for Action!“

Die Hans Sauer Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung mit einem Fokus auf technische und soziale Innovationen für gesellschaftliche Mehrwerte. Dabei setzt sie auf innovative Forschungsmethoden und -praktiken bei der eigenen Projektarbeit und bei Förderkooperationen. Die Prinzipien Partizipation und Transdisziplinarität sowie Gestaltung und Innovation sind dabei zentrale Eckpfeiler.

In modernen Wissensgesellschaften kommt der Wissenschaft eine tragende Rolle dabei zu, gegenwärtige Entwicklungen einzuordnen, zu analysieren und zu erklären. Gesellschaftliches Wissen ist ebenso unverzichtbar, um komplexe Herausforderungen, insbesondere bei der umfassenden Transformation zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft, zu verstehen und anzugehen.

Um dieses transformative Potenzial zu fördern, unterstützt das aktuelle Förderprogramm Citizen-Science-Projekte zu sozial-ökologischen Fragestellungen, die explizit von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen konzipiert, initiiert und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen drängenden gesellschaftlichen Anliegen Gehör und Gewicht verleihen und bestenfalls Entscheidungsträger zu Maßnahmen bewegen. Dazu sollen eine oder mehrere Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formuliert und in partizipativen Forschungsprozessen bearbeitet werden. Die Ergebnisse entstehen durch die Integration unterschiedlicher Wissensarten und ermöglichen Wissenschaft neu zu denken.

Die Stiftung möchte mit der Förderung zivilgesellschaftliche Organisationen stärken, die bereits im Feld akuter gesellschaftlicher Herausforderungen aktiv sind und für das Vorantreiben ihrer Anliegen partizipative Forschungsprozesse nutzen oder nutzen wollen. Insbesondere junge Initiativen sollen in ihrem Forschungsengagement ermutigt und anerkannt werden. Gesellschaftlich relevante Fragestellungen sollen dabei forschend angegangen und sichtbar gemacht werden. Zudem sollen verstärkt Menschen einbezogen werden, die traditionell wenig in der Wissenschaft vertreten sind, deren Erfahrungen jedoch zur Lösung gesellschaftlicher Problemlagen beitragen können. Es sollen Prozesse der Wissensproduktion, -aneignung und -weitergabe innerhalb der Organisation sowie nach außen nachhaltig gefördert werden.

Zielgruppen/Bedingungen

Wer ist antragsberechtigt?

Für eine Förderung können sich Organisationen und Institutionen bewerben, die Initiatorinnen oder Hauptorganisatorinnen eines Vorhabens im oben genannten Sinn sind.

Insbesondere Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen sind eingeladen, einen Antrag zu stellen. Die antragstellende Institution sollte als gemeinnützig anerkannt sein. Nicht rechtsfähige Vereinigungen (Initiativgruppen und andere) können sich gemeinsam mit einer als gemeinnützig anerkannten Organisation oder einer wissenschaftlichen Körperschaft öffentlichen Rechts (Universität oder Hochschule) für eine Förderung bewerben. Die gemeinnützige Organisation oder wissenschaftliche Körperschaft öffentlichen Rechts ist in diesem Fall Hauptförderpartnerin der Stiftung und Förderungsempfängerin.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der antragstellenden Organisation sollte auf Wissenschaft und Forschung liegen oder dies einschließen. Zudem sollte diese ihren Sitz in Deutschland haben. Das Projekt sollte in Deutschland umgesetzt werden.

Von einer Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen sind Einzelpersonen und nicht verfasste Initiativen ohne gemeinnützige Partnerorganisation. Auch wirtschaftlich orientierte Unternehmen und Organisationen ohne gemeinnützige Anerkennung und solche mit Sitz außerhalb Deutschlands sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Die Projekte erforschen die Rolle der und die Auswirkungen auf die Gesellschaft beim Übergang zu mehr sozial-ökologischer Nachhaltigkeit. Es wird die Frage nach dem „Wie“ erforscht, also den gesellschaftlichen Praktiken und zentralen Erfolgsfaktoren für einen gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit. Die Vorhaben verfolgen entweder überwiegend einen Citizen-Science-Ansatz oder planen Projektphasen in einem Citizen-Science-Modus.

Für die Bewertung der Projekte hat die Stiftung zudem eigene Kriterien erarbeitet und diese erstmalig im Jahr 2023 in einer Übersicht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Übersicht ist hier zu finden.

Welche Projektkosten sind förderfähig?

Auch bereits angelaufene Projekte dürfen einen Antrag stellen. Die zur Förderung beantragten Projektbausteine sollten jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Alle Projektphasen werden gefördert.

Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Umsetzung der Citizen-Science-bezogenen Projektbestandteile wie zum Beispiel:

  • Erarbeitung eines Partizipationskonzepts und Kommunikationskonzepts für die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten;
  • Infrastrukturkosten für die Umsetzung der Citizen-Science-Projektanteile (wie Raum- oder Materialkosten);
  • Personalkosten im Rahmen des Projekts;
  • Projektbezogene Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Citizen Scientists;
  • Kosten für externe wissenschaftliche Begleitung;
  • Projektbezogene Aus- und Fortbildungen (Wissenschaftliche Forschungsmethoden, Kommunikation, technische Schulungen u. Ä.).

Die Förderrichtlinien der Stiftung enthalten weiterführende Informationen zu den Fördermodalitäten.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Wie kann man sich bewerben?

Die Ausschreibung enthält alle Informationen zum Förderprogramm 2024. Die für eine Bewerbung benötigten Unterlagen sind im Textteil „Antragsunterlagen und Informationen“ hinterlegt.

Ein telefonischer Beratungsgespräch vor Einreichung der Antragsunterlagen ist Bestandteil des Antragsprozesses. Für die Vereinbarung eines Termins mit Veneta Gantcheva-Jenn oder Hannah Wolf eine Nachricht an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de schreiben.

Eine Bewerbung kann nur mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sowie einem Projektplan eingereicht werden. Davor sollten die Förderrichtlinien der Stiftung gelesen werden. Weitere aussagekräftige Unterlagen wie Projektkonzept, LOIs, o.Ä. können optional miteingereicht werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen bitte an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de senden.


Wie wird gefördert?

Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann der Antrag auf Förderung laufend ab dem 1. Februar 2024 und bis zum 24. September 2024 gestellt werden.

Über die bis zum 14. Mai 2024 gestellten Anträge wird es eine Entscheidung bis zum 23. Juli 2024 geben. Über die bis zum 24. September 2024 gestellten Anträge wird bis zum 18. Dezember 2024 entschieden.

Nach Eingang der Antragsunterlagen werden diese zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Förderausschuss sowie Stiftungskuratorium) inhaltlich bewertet. Die finale Entscheidung über die Aufnahme in das Programm erfolgt durch das Stiftungskuratorium.

Es werden insgesamt maximal fünf Vorhaben mit jeweils 20.000 € gefördert. Für die Förderpartnerinnen und -partner besteht die Möglichkeit, an Angeboten der Stiftung zur Vernetzung und Qualifizierung teilzunehmen.


Weitere Informationen

Hans Sauer Stiftung Haus des Stiftens

Landshuter Allee 11,
80637 München

Telefon

089 61367210