Förderdatenbank der DSEE

Ausbau von Pflegeplätzen in Bayern

Pflege im sozialen Nahraum - PflegesoNahFöR

Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern. Pflegebedürftige Menschen sollen dadurch die Möglichkeit haben so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.

Gefördert werden Pflegeplätze in den folgenden Versorgungsformen:

- Kurzzeit-, Verhinderungs- und palliative Pflege

- Tages- und Nachtpflegeplätze

- Dauerpflegeplätze (mit und ohne Öffnung in den sozialen Nahraum)

- ambulant betreute Wohngemeinschaften

- Pflegeplätze für pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung

- Begegnungsstätten

Unter sozialem Nahraum verstehen wir über die Wohnung hinaus das Wohnumfeld, in dem Menschen ihr tägliches Leben gestalten, sich versorgen und ihre sozialen Kontakte pflegen.

Bei einer Öffnung in den sozialen Nahraum sind die pflegerischen Angebote so zu gestalten, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. In diesem Zusammenhang stehen bei Dauerpflegeeinrichtungen die verschiedenen pflegerischen Angebote sowie die „ausstrahlenden“ Dienstleistungsangebote für den sozialen Nahraum im Vordergrund. Dies kann zum Beispiel durch das Angebot von haushaltsnahen Diensten, offenen Mittagstischen und Betreuungsangeboten im Viertel gewährleistet werden. Aber auch durch den Einbezug der Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, durch den Einsatz von Ehrenamtlichen, Vereinen, Schulen oder Kirchen wird der soziale Nahraum berücksichtigt und bürgerschaftliches Engagement in den Pflegeeinrichtungen gefördert.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG oder gAG)
  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • nicht eingetragene Vereine
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften
  • Initiativen ohne Rechtsform
  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Dem Antragsformular sind Anlagen beizufügen – bitte beachten Sie hierzu die Angaben und Erläuterungen auf der Homepage des Bayerischen Landsamtes für Pflege unter (https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/). Einbezogen werden alle bis zum 31.10. eines jeden Jahres vollständig vorliegende Anträge. 

Der Antrag muss von der vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden. Den unterzeichneten Förderantrag sowie die notwendigen Unterlagen senden Sie per E-Mail an pflegesonah@lfp.bayern.de

Lediglich Pläne für Phase 1 der Antragstellung sind zusätzlich maßstabsgetreu im Original einzureichen. Über alle innerhalb der Frist eingegangenen Anträge wird nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben in die engere Wahl für eine Zuwendung kommen, sind im zweiten Schritt des Verfahrens weitere Unterlagen vorzulegen.