Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Ein Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet gleichberechtigte Teilhabe. Arbeit auf Augenhöhe. Und neue Perspektiven. Deshalb fördern wir Inklusions-unternehmen und Zuverdienstbetriebe. Sie schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Zuverdienstplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung finden passende Jobs. Und können sich beruflich weiterentwickeln.Inklusionsunternehmen bieten individuell angepasste Unterstützung im Arbeitsalltag.
Sie begleiten ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Ausbildung und Qualifizierung.
Für eine inklusive Arbeitswelt.
Zielgruppen/Bedingungen
Für wen ist die Förderung?
Das Angebot richtet sich an
- Inklusionsunternehmen: schwerbehinderte Menschen, die in Inklusionsunternehmen (Paragraf 215 SGB IX) arbeiten können.
- Zuverdienstbetriebe: Personen mit einer anerkannten Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich, die im Zuverdienst arbeiten können.
Was wir fördern
Wir fördern den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe. Und die Erweiterung durch neue Geschäftsfelder oder Standorte.
Förderfähige Kosten
- Personalkosten für Leitungs- oder Koordinierungs- und
Verwaltungsfachkräfte - Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis maximal 10 Prozent
der Gesamtkosten des Förderantrags) - Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Finanzierung und Laufzeit
- Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 300.000 Euro
- Laufzeit bis zu 48 Monate
- Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Folgende Förderziele stehen im Mittelpunkt:
- Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie Zuverdienstplätze
Es entstehen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und
Zuverdienstplätze für die Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. - Qualität und Passgenauigkeit der Arbeitsplätze
Die Arbeitsplätze sind individuell angepasst. Sie bieten eine hohe Teilhabequalität und faire Arbeitsbedingungen in einer inklusiven Firmenkultur. - Teilhabe und Lebensqualität
Die Arbeit in Inklusionsunternehmen und die Beschäftigung in Zuverdienst-
betrieben stärken das Selbstwertgefühl, die soziale Teilhabe und die Lebens-
qualität der Zielgruppe. Sie schafft verlässliche Strukturen und eröffnet
Entwicklungsperspektiven. - Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Mehr Menschen mit Behinderung wechseln von der Schule oder Werkstatt in
eine betriebliche Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. - Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit
Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sind auf eine nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet. So werden langfristige
Beschäftigungsmöglichkeiten und berufliche Inklusion dauerhaft gesichert.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung ist während der Antragszyklen im Förderportal möglich.
Jeder Zyklus beginnt mit einer Antragsphase. Während dieser kannst du deinen Antrag bei uns einreichen. Dafür hast du sechs Wochen Zeit. Die erste Antragsphase beginnt am 01. September 2026. Die nächsten beiden folgen ab 01. Januar 2027 und ab 01. Mai 2027.
Weitere Informationen
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36,
53175
Bonn
Webseite
Telefon
0228 2092300