Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Altrewa Bürgerstiftung Neustadt am Rübenberge

Die Altrewa Bürgerstiftung Neustadt a. Rbge. wurde im Jahre 2002 von dem Stifter, Alfried Kostrewa, ins Leben gerufen.

Sie ist eine unabhängige und gemeinnützige Stiftung zur Förderung der sozialen und kulturellen Entwicklung der Stadt Neustadt a. Rbge. und ihrer Bürgerschaft und hat in den ersten Jahren seit ihrer Gründung schon viele Projekte gefördert.

Die Stiftung dient dem Gemeinwohl, soll es nachhaltig stärken und Kräfte mobilisieren. Neben der Vergabe von Fördermitteln im Sinne der Stiftungssatzung darf sie eigene Projekte und Aktivitäten entwickeln, die dem Wohl Neustadts Bürger dienen, um dadurch das bürgerliche Engagement und Handeln zu wecken und zu fördern.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderschwerpunkte der Stiftung:

  • Hoher ehrenamtlicher Einsatz bei der Realisierung von Vorhaben
  • Förderung von Selbsthilfe und Eigeninitiative
  • Förderung von freien Gruppen
  • Einbindung von Bürgern in die in die Verantwortung für kommunale Belange
  • Gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten, die Menschen jeglichen Alters außerhalb des Arbeitsprozesses zu einem erfüllten Leben verhelfen
  • Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen, Arbeitslosen, Vorruheständlern, Senioren, Behinderten und auf andere Weise benachteiligten Menschen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Projekte, die Beziehungen zwischen Schule und Alltagswelt knüpfen, die Schüler aus dem Klassenraum in die städtische Lebenswelt führen und das Umfeld der Schulen verbessern

Eine Förderung kann innerhalb der Stadt Neustadt am Rübenberge erfolgen. 


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Der Förderantrag ist schriftlich einzureichen.
  • Aus dem Antrag muß ersichtlich sein, ob er für eine Person, einen Verein oder eine Einrichtung gestellt wird. – Sofern bei der Einrichtung ein Vorstand oder eine Leitung vorhanden sind, muß die oder der Vorsitzende oder die Leiterin oder der Leiter benannt werden, sofern der Antrag nicht direkt durch diese gestellt wird.
  • Das zu finanzierende Projekt/die Maßnahme sind zu erläutern.
  • Ein Finanzierungsplan, aus dem die Gesamtkosten und die Finanzierung ersichtlich sind, ist beizufügen.
  • Der Förderbetrag, der durch die Stiftung gewünscht wird, ist aufzuzeigen.
  • Auf den Zeitpunkt, an dem die Maßnahme realisiert werden soll, ist hinzuweisen (Maßnahmenbeginn; Zeitpunkt des Bedarfs der 1. Mittel).
  • Ausführung, wer von dem Projekt profitieren wird.
  • Hinwies, ob die Unterstützung durch die Stiftung nach außen dargestellt wird

Altrewa Bürgerstiftung Neustadt am Rübenberge

Nienburger Straße 28,
31535 Neustadt a. Rbge.

Telefon

05032 913250