Förderdatenbank der DSEE

Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21

Kleinförderprogramm für das Land Brandenburg

Bei der Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21 vergibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg jedes Jahr Gelder aus Lotto-Konzessionsabgaben an kleine inhaltlich begrenzte Projekte rund um das Thema der nachhaltigen Entwicklung bzw. Etablierung und Verstetigung der örtlichen Agenda 21 Initiativen. Dabei steht die aktive Partizipation und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger im Fokus. Gefördert werden zum Beispiel Workshops zu Themen der Nachhaltigkeit, gemeinschaftliche Pflanzaktionen oder Aktionen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigte Organisationen:

  • gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG oder gAG)
  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für die Antragstellung bedarf es eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars, welches die formalen Informationen zum Antragsteller und Projekt sowie die nach Fragen gegliederte Projektbeschreibung und einen Zeitplan umfasst. Darüber hinaus sind verschiedene Anlagen einzureichen, u.a. ein Kosten- und Finanzierungsplan. Die Projektbeschreibung ist das Kernstück des Antrages! Sie ermöglicht es den Projektbeiratsmitgliedern das geplante Projekt zu verstehen und u.a. auf dieser Basis eine Förderentscheidung zu treffen.

Daher kann das Projekt in den Anlagen gerne mit erläuternden Skizzen, Bildern oder anderen Mitteln veranschaulicht werden. Hauptsächlich umfassen die Anlagen Nachweise zu Ihnen als Antragsteller (Sind Sie gemeinnützig?, Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?, etc.) sowie Genehmigungen oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Projekt. Genaues entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Antragstellung.

Wo wird der Antrag eingereicht?

Den Antrag senden Sie idealerweise per E-Mail an buero[at]aktion-brandenburg.de oder

per Post an die agrathaer GmbH, Eberswalder Str. 84, 15374 Müncheberg


Wann soll der Antrag eingereicht werden?
Sie können jederzeit Anträge einreichen. Die Entscheidungen werden jeweils zeitnah nach den veröffentlichten Einreichungsfristen getroffen. Je nach Mittelverfügbarkeit wird es weitere Antragsfristen bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets geben.