Förderdatenbank der DSEE

. Gaehtje’sches Familienvermächtnis

Gründung/Historie

Der Senator und Kaufmann Heinrich Friedrich Daniel Gaehtje, verstorben am 29. Juni 1874, hat in Paragraf 6 seines Testaments vom 29. November 1859 sein Vermögen an der Stadt Eckernförde vermacht und die Gründung zweier Stiftungen angeordnet, von denen die eine die Bezeichnung Gaehtje’sche Familienstiftung und die andere den Namen Gaehtje’sches Familienvermächtnis führt.

Stiftungszweck

Die Gaehtje’sche Familienstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist es, unschuldig in Not geratene hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung bedürftiger Eckernförder Bürgerinnen und Bürger mit Sachleistungen und Barbeihilfen.

Förderschwerpunkte

Die Förderung des Wohls der Stadt Eckernförde insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Stadtbildpflege, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Engagementbereiche:

  • Sport und Bewegung