Förderprogramm der Zukunft in Trebendorf
Mit der Unterzeichnung des Trebendorf-Vertrages im September 2008 und den dazugehörigen Gemeinderatsbeschlüssen wurde der Weg für die Gründung der zwei Stiftungen „Leben in Trebendorf“ und „Zukunft in Trebendorf“ geebnet. Beide Stiftungen sind eigenständige gemeinnützige Körperschaften und verfolgen ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden nur gemeinnützige Körperschaften der Gemeinde Trebendorf.
Die Stiftung „Zukunft in Trebendorf“ unterstützt den Erhalt von Einrichtungen der Gemeinde Trebendorf, die infolge der Vertragsabstimmungen erbaut worden sind. Folgende Zwecke werden gefördert:
- die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für und an die Gemeinde Trebendorf
- die Förderung der Kultur, des Sportes und des Brandschutzes
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge können von gemeinnützigen Körperschaften der Gemeinde Trebendorf formlos an die Stiftung gestellt werden.
Weitere Informationen
Stiftung „Zukunft in Trebendorf“
Tiergartenstraße 3,
02959
Trebendorf