#Wir sind das Land
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
Das Landesprogramm ist dem Leitgedanken verpflichtet, den gesellschaftlichen Zusammenhalt über vielfältige Angebote der Demokratieförderung, Prävention und Intervention zu intensivieren. Es möchte die bereits in Sachsen-Anhalt erfolgreich wirkenden Bundes- und Landesprogramme sowie die vor Ort entwickelten Ansätze, Strukturen und Angebote in einer gemeinsame Strategie zusammenführen.
Kernpunkte sind:
- Prävention und Intervention:
Projekte oder Maßnahmen zur Vermittlung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen in Bezug auf Rechtsextremismus, Rassismus oder weiterer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. - Aktivierung und Beteiligung
Umsetzung von erlebnis- oder bildungsorientierten Beteiligungsprozessen, die zur Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des politisch oder religiös motivierten Extremismus beitragen sowie zur Aktivierung der Zivilgesellschaft. - Vernetzung und Dialog
Unterstützung von Maßnahmen, die in Abstimmung mit und unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft i. S. einer einheitlichen Strategie zu einer Förderung des weltoffenen und toleranten Klimas in Sachsen-Anhalt beitragen.
Zielgruppen/Bedingungen
Zur Stärkung von Demokratie sowie zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus und antidemokratischer Einstellungen können insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen gefördert werden:
a) Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit,
b) Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch Bundes- und EU-Programme, kommunale oder andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen. Die jeweiligen inhaltlichen Vorgaben der Förderprogramme werden dabei zugrunde gelegt.
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen nur dann Zuwendungsempfänger sein, wenn sie nicht unmittelbarer Bestandteil der Landesverwaltung sind.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung müssen vor Projektbeginn schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung sind für Projekte, die im ersten Halbjahr eines Jahres beginnen sollen oder eine ergänzende Antragstellung beim Bund, der Europäischen Union und anderen erfordern, in der Regel bis zum 31. 10. des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde schriftlich einzureichen.
Projekte, die im zweiten Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch Bundes-, EU-Programme und andere kofinanziert werden, erfordern in der Regel eine Antragstellung bis zum 30. 4. des betreffenden Jahres.
Anträge richten Sie bitte an:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Ref. 501
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2,
06112
Halle