Förderdatenbank der DSEE

Wir fördern Vielfalt! - Stiftung Naturschutz Baden-Württemberg

Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds Projekte mit dem Ziel, positive Entwicklungen und Veränderungen im Naturschutz anzustoßen und neue Wege im Naturschutz zu ebnen. Die Stärkung und der Erhalt der biologischen Vielfalt stehen hierbei im Vordergrund.

Die Förderung bezieht sich auf Projekte, die vorrangig dem Naturschutz zuzuordnen sind. Mit ihrer Fördertätigkeit unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds die Ziele der Naturschutzstrategie des Landes.

Im Vordergrund steht die Förderung von Projekten

• mit Pilotfunktion oder Modellcharakter

• der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit besonderem Bezug zur Biologischen Vielfalt

• zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

• zur Aufwertung von Natur und Landschaft

Die Stiftung Naturschutzfonds kann Förderschwerpunkte festlegen.

Der Wirkungsbereich der Stiftung Naturschutzfonds ist Baden-Württemberg; Projekte außerhalb Baden-Württembergs können im Einzelfall gefördert werden, wenn ein Bezug zum Land Baden-Württemberg gegeben ist.

Zielgruppen/Bedingungen

Allgemeiner Haushalt

Im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt werden Projekte gefördert, die die biologische Vielfalt stärken und zur Nachahmung anregen, insbesondere in den Bereichen:

• Arten- und Biotopschutz

• Prozessschutz

• Biotopvernetzung und Biotopverbund

• Umsetzungsorientierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel

• Siedlungsökologie

• Anwendungsorientierte Forschung

• Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

• Umsetzungsorientierte naturschutzfachliche Konzeptionen

• Naturschutzorientierte Regionalentwicklung

• Natur- und Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung

Ersatzzahlungen

Im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen werden Mittel eingesetzt, die der Stiftung als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zufließen. Diese Mittel sind im vom Eingriffsvorhaben betroffenen Naturraum zweckgebunden für praktische Naturschutzmaßnahmen einzusetzen; darunter fallen insbesondere:

• Artenschutzmaßnahmen

• Biotopneuanlage, -entwicklung und -aufwertung

• Biotopvernetzung und Biotopverbund

• Schaffung von natürlichen Retentionsflächen

• Wiederherstellung und Verbesserung der Bodenfunktionen

• Verbesserung der Grundwasserqualität

• Erstpflegemaßnahmen

• Aufwertung des Landschaftsbildes

Bitte nutzen Sie das je nach Zuwendungsbereich das entsprechende Formular zur Antragstellung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Zuwendungsberechtigte sind:

• Gemeinnützige Organisationen

• staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und staatliche Forschungseinrichtungen

• Kommunale Stellen

• Sonstige Organisationen

• Privatpersonen

Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro können fortlaufend eingereicht werden.
Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung nach Eingang und Mittelverfügbarkeit. 

Anträge auf Projektförderung für Einzelprojekte mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro haben eine Frist (s. jeweiliger Zuwendungsbereich).

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Projektförderung schriftlich ein; die PDF des Antragsformulars senden Sie bitte zusätzlich an: foerderung@stiftung-naturschutz-bw.de.