Zur StartseiteLogo Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Förderdatenbank der DSEE

Weiterführung der Vereinsarbeit

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt die Hessische Landesregierung Fördermittel für die "Weiterführung der Vereinsarbeit" bereit. Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und soll mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit finanziell unterstützen. Sei es bei der Umsetzung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen an der Sportstätte oder bei der Beschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten.

Die Sportförderpolitik der hessischen Landesregierung setzt bei den Vereinen an. Diese sind von zentraler Bedeutung für unser gemeinschaftliches Zusammenleben. Zur Unterstützung der hessischen Sportvereine und deren Verbände und ihrer zumeist ehrenamtlichen Arbeit bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ eine Hilfestellung an, um möglichst schnell und unbürokratisch Landesmittel für die weitere Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Zielgruppen/Bedingungen

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann hessischen Sportvereinen als Mitgliedern im Landessportbund Hessen und Sportverbänden eine Zuwendung zur Weiterführung der Vereins- bzw. Verbandsarbeit bewilligt werden.

Besondere finanzielle Belastungen entstehen insbesondere durch Ausgaben für die

• Anschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten,
• Instandhaltungs- und
• Instandsetzungsmaßnahmen.

Regelmäßig kommen hierbei Maßnahmen in Frage mit einer finanziellen Belastung von bis zu 35.000 Euro, bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten kann dieser aber auch höher ausfallen. Für bauliche Maßnahmen von über 35.000 Euro kommen die Förderprogramme „Sportland Hessen“ und „Vereinseigener Sportstättenbau“ in Betracht.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. In Abhängigkeit von den Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Dabei kann die gewährte Projektförderung regelmäßig rund 25% der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben betragen. Darüber hinausgehende Förderungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierfür ist ein besonderes Landesinteresse notwendig. Dies kann insbesondere dann vorliegen, wenn die zu fördernde Maßnahme dem Leistungssport dient oder Synergieeffekte durch Mehrfachnutzung über einen Verein hinaus verursacht, etwa durch verschiedene Vereine oder der Mitnutzung durch den Schulsport. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern können bei der Bemessungsgrundlage gemäß den geltenden Höchstsätzen berücksichtigt werden (vgl. Merkblatt Eigenleistungen auf der Programmseite).

Antragsberechtigt sind Sportvereine mit Sitz in Hessen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, sowie deren Verbände.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Zuwendung kann digital direkt beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) beantragt werden. Papiergebundene Anträge sind weiterhin möglich, können aber zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie per E-Mail anfragen.

Aufgrund einer grundlegenden Systemumstellung haben die Zugangsdaten für die Benutzerkonten, welche vor dem 01.01.2023 verwendet wurden, ihre Gültigkeit verloren und stehen leider nicht mehr zur Verfügung.

Für eine Nutzung des Onlineportals ist daher eine erneute Registrierung Ihres Vereins notwendig.

Weitere Informationen

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Str. 2/2a,
65193 Wiesbaden

Telefon

0611 32190