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Förderdatenbank der DSEE

Strukturförderung der Soziokultur Niedersachsen

Vereine und Initiativen mit einem soziokulturellen Angebot können Anträge auf Strukturförderung stellen. Das sind Vereine und Initiativen, die ein breites Bevölkerungsspektrum ansprechen, die Kultur von, mit und für alle machen, die Integration, Bildung, Wertevermittlung und demokratische Meinungsbildung fördern, die Kulturarbeit im gesellschaftlichen Kontext bieten, Vernetzung und Kommunikation, Debatten und öffentliche Diskurse initiieren, den künstlerischen Nachwuchs fördern oder Raum für neue Impulse und unterschiedliche Lebensentwürfe schaffen.

Zielgruppen/Bedingungen

Anträge können Vereine oder Initiativen stellen, die soziokulturelle Arbeit machen und eine Unterstützung ihrer Basisarbeit benötigen. Mitglied im Landesverband Soziokultur muss man nicht sein, um einen Antrag stellen zu können.

Zwei Formate der Strukturförderung

Die große Strukturförderung

Die „große Strukturförderung“ unterstützt soziokulturelle Vereine, die sich klare Ziele der Veränderung gesetzt haben. Das kann zum Beispiel sein, dass man neue Zielgruppen erreichen möchte, dass Changeprozesse im Team durchgeführt werden oder die Öffentlichkeitsarbeit neu ausgerichtet wird. Hier beträgt die Antragssumme mindestens 10.000 €.

Die kleine Strukturförderung

Mit der „kleinen Strukturförderung“ werden kleinere soziokulturelle Vereine vorwiegend im ländlichen Raum unterstützt. Hierbei handelt es sich um eine Basisförderung, mit der beispielsweise der Minijob einer „Schlüsselperson“ finanziert werden kann. Für die „kleine Strukturförderung“ ist eine Antragssumme bis 10.000 Euro möglich.

Der Landesverband fördert in der Regel bis zu 70 % der Gesamtkosten. Der jährliche Gesamtetat beträgt für Projekt- und Strukturförderungen zusammen 618.000 €.

Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gerne frühzeitig an die regionalen Kulturberaterinnen und Kulturberater. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Beratung, die auf Ihr Vorhaben zugeschnitten ist.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Sie können Ihre Anträge einreichen 

- ab 15. März - Antragsschuss ist der 30. April (23:59 Uhr)

- ab 1. September - Antragsschuss ist der 15. Oktober (23:59 Uhr).

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, Ihre Selbstdarstellung, die Projektbeschreibung und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei. 

Bitte schicken Sie bei Strukturförderanträgen auch Ihren Haushaltsplan mit. Die notwendigen Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads. Das Antragsformular ist das einzige, das wir ausgedruckt und unterschrieben per Post brauchen. Alle anderen Unterlagen senden Sie bitte per Mail an foerderung@soziokultur-niedersachsen.de.

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