Strukturen schaffen gegen Antisemitismus
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Stiftung EVZ Organisationen aus Sport sowie Kunst/Kultur dabei, ihre Handlungssicherheit zu stärken und institutionelle Verantwortung im Umgang mit Antisemitismus zu übernehmen. Ziel sind Veränderungen, die dauerhaft in den Strukturen und der Praxis der Organisation verankert werden.
Zielgruppen/Bedingungen
- Förderumfang: 100.000-250.000 Euro
- Projektlaufzeit: 24-36 Monate
- Förderland: Deutschland
Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt:
Interessensbekundung → digitale Kennenlerngespräche → Auswahl von acht Organisationen → Entwicklungsphase → Vollantrag → Förderung.
Eine Interessensbekundung kommt für Sie infrage, wenn
- Ihre Organisation gemeinnützig oder eine Institution in staatlicher Trägerschaft ist, ihren Sitz in Deutschland hat und im Sport oder in Kunst/Kultur tätig ist,
- Sie in Ihrer Organisation oder Ihrem Tätigkeitsfeld konkreten Handlungsbedarf im Umgang mit Antisemitismus erkennen, etwa bei Handlungssicherheit, Zuständigkeiten, Verfahren oder der institutionellen Praxis,
- Sie nicht nur einzelne Aktivitäten umsetzen, sondern Praxis, Strukturen oder Verfahren so weiterentwickeln möchten, dass Ihre Organisation im Umgang mit Antisemitismus dauerhaft handlungssicherer wird,
- Sie Zugang zu den relevanten Zielgruppen haben und nachvollziehbar machen können, wie Sie dort Veränderungen anstoßen können,
- Ihre Leitung den Veränderungsprozess unterstützt und die verbindliche Teilnahme an der Entwicklungsphase ermöglicht.
Für die Interessensbekundung brauchen Sie weder einen fertigen Projektantrag noch einen Kosten- und Finanzierungsplan. Genau dafür gibt es die Entwicklungsphase.
Welche Projektausgaben finanzieren wir?
Wir finanzieren insbesondere notwendige Personal- und Sachkosten, Kosten für die Entwicklung und Einführung neuer Strukturen, Verfahren und Arbeitsweisen, Transfer sowie fachlich notwendige externe Leistungen. Das Einbringen von Dritt- und Eigenmitteln ist erwünscht, aber keine Förderbedingung.
Nicht gefördert werden kommerzielle Vorhaben und Träger, Baumaßnahmen und Renovierungen, reine Forschungs- oder Übersetzungsprojekte sowie Vorhaben, die ausschließlich aus einzelnen Veranstaltungen, Workshops, Dialog-, Begegnungs- oder Bildungsformaten bestehen. Solche Formate können Teil eines Vorhabens sein, wenn sie der angestrebten nachhaltigen Veränderung dienen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
1. Interessensbekundung
Im digitalen Formular beschreiben Sie, wo Ihre Organisation heute steht, welchen konkreten Handlungsbedarf Sie sehen, welche Herausforderungen dabei bestehen, was sich langfristig verändern soll und warum Ihre Organisation diese Veränderung anstoßen kann.
2. Digitales Kennenlerngespräch
Wir laden geeignete Organisationen zu einem digitalen Gespräch ein. Uns interessiert, wie Veränderungen in Ihrer Organisation entstehen, wie der Zugang zu Ihren Zielgruppen aussieht, wie das Vorhaben intern angedockt sein könnte, wie Sie mit Widerstand in Ihrer Organisation umgehen.
3. Entwicklungsphase und Vollantrag
Wir identifizieren acht Organisationen, die wir mit unserer Förderung unterstützen und mit denen wir in die Entwicklungsphase gehen möchten. Damit ist allerdings noch keine rechtlich bindende Förderzusage verbunden.
Zu Beginn der Entwicklungsphase wird eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bis zur Einreichung des Vollantrags geschlossen. Gemeinsam entwickeln wir ein trag- und förderfähiges Vorhaben. Am Ende der Entwicklungsphase reichen die Organisationen den Vollantrag einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan ein. Erfüllt dieser die fachlichen und förderrechtlichen Anforderungen, wird die Stiftung EVZ das Vorhaben fördern.
Weitere Informationen
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)
Friedrichstraße 200,
10117
Berlin
Webseite
Telefon
030 2592970