Förderdatenbank der DSEE

Start2Act - Förderung für Impulsprojekte

Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung

Im neuen Förderprogramm „Start2Act“ der BKJ werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Das Förderprogramm adressiert vor allem Träger und Verbände der Kulturellen Bildung. Soziokulturelle Zentren und Träger können auch Anträge stellen, wenn Sie regelmäßige Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten – in diesen Angeboten müssen Kinder und Jugendliche die Hauptzielgruppe sein.

Zielgruppen/Bedingungen

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.

Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern

Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)

Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten

Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Antragsfrist: mind. 6 Wochen vor geplantem Projektstart. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht. 2025 und 2026 wird es weitere Ausschreibungen geben.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Antragsformular
Im Antragsformular sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, das Projektvorhaben, Ihre Erfahrungen im Kinderschutz, Qualifikationen der durchführenden Fachkräfte beschrieben und weitere inhaltliche Schwerpunkte benannt werden (z. B. Ländliche Räume, Diversität, Engagement…).

Außerdem ist Ihr Schutzkonzept im Antragsformular hochzuladen. Sollten Sie kein Schutzkonzept haben, laden Sie bitte das Formular zur Verpflichtungserklärung herunter, füllen dieses aus und laden die ausgefüllte Erklärung wieder hoch.

Bitte reichen Sie mit dem Antragsformular einen Finanzierungsplan ein. In der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle kalkulieren Sie Ihre geplanten Ausgaben. Das Dokument laden Sie im Antragsformular hoch.

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