Förderdatenbank der DSEE

STARKE KINDER

Von den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch Sport und Musik vermittelt werden, sind Pädagogik und Forschung schon lange überzeugt – die Gertrude und Hannelore Klier Stiftung auch. Sportlich und musikalisch aktive Kinder sind kreativer, ausdauernder, flexibler und selbstbewusster. Wer in einer Mannschaft oder im Orchester spielt, gewinnt zudem Teamfähigkeit. Deshalb wollen wir Kindern und Jugendlichen, deren Familien finanziell nicht die Mittel dafür aufbringen können, den Zugang zu diesen Aktivitäten ermöglichen.

Der Zweck der Stiftung ist klar: sie ermöglicht Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Musik und Sport. Dafür stellt sie finanzielle Hilfen bereit. 

Ganz konkret übernimmt die Stiftung Leihgebühren für Instrumente oder bezahlt das, was man dringend für sein Hobby braucht: Das können z.B. Saiten, Ballettschuhe oder auch eine Trainingsfreizeit sein. Für einen festen Zeitraum übernimmt sie auch laufende Beiträge, wie Unterrichtsgebühren oder Vereinsbeiträge.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Die Stiftung will Kinder und Jugendliche unterstützen. Das heißt: Nach unten gibt es keine Altersgrenze, die Förderung endet in der Regel jedoch mit der Volljährigkeit. Gefördert werden alle jungen Menschen mit Lust auf Sport oder Musik.
  • Jedes Kind und jeder Jugendliche aus einkommensschwachen Verhältnissen kann durch die Stiftung gefördert werden – im Ausnahmefall auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Kinder und Jugendliche aus Bremen-Hastedt und Bremen-Osterholz, den Bremer Heimatstadtteilen der Stifterinnen, werden bevorzugt gefördert.
  • Über das 18. Lebensjahr hinaus kann eine Förderung nach einem erneuten Gespräch und entsprechender Prüfung der Situation fortgesetzt werden. Dies hat sich als durchaus wichtig erwiesen, da mit der Volljährigkeit oft andere Fördermöglichkeiten wegfallen.

Vorraussetzung für die Förderung sind:

Die Unterlagen wie z.B. Bremen-Pass bzw. Bescheid über ALG II (Hartz IV), Wohngeld oder Kinderzuschlag bzw. sonstige Nachweise über die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung und Abschluss eines persönlichen Gesprächs.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der erste Kontakt kann ganz formlos sein, entweder schriftlich, via Kontaktformular oder telefonisch. Danach lädt die Stiftung zu einem persönlichen Gespräch mit Kindern und Eltern oder Antragsteller und Antragstellerinnen ein.

Die Gespräche finden an der Stiftungsanschrift statt.

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