Sprache schafft Chancen
Ehrenamtliche Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund
Das Projekt „Sprache schafft Chancen“ fördert und unterstützt ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Deutschkursen sowie Initiativen und Projekte von Freiwilligen-Agenturen, Freiwilligen-Zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (FA/FZ/KoBE), die Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.
Zielgruppen/Bedingungen
Sprachpatenschaften (Maximal 100 €)
Freiwillig Engagierte, die sich in einer Sprachpatenschaft mit einem erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund treffen, können bei uns eine Förderung ihrer Sachkosten beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben und beträgt maximal 100 €.Durch die Sprachpatenschaften sollen berufsbezogene und alltagsnotwendige Deutschkenntnisse vermittelt werden. Sprachpatenschaften beschränken sich daher nicht auf den reinen Sprachunterricht, sondern können auch als kulturelle und alltägliche Aktivitäten wie z.B. ein Amts- oder Museumsbesuch gezählt werden, solange der Bezug zur Deutschförderung klar erkennbar ist.
Sprachkurse (Maximal 200 € oder 500 €)
Ehrenamtliche Leiter und Leiterinnen von Sprachkursen können von uns mit einer Förderung der Sachkosten unterstützt werden. Sprachkurse mit zwei bis drei erwachsenen Teilnehmenden können mit maximal 200 € und Sprachkurse mit mindestens vier Personen mit maximal 500 € unterstützt werden. Die Förderung kann pro Sprachkurs einmal beantragt werden.Die Bedingungen für die Sprachkurse lauten wie folgt: Als Sprachkurs gilt ein Kurs, der mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) mit 2 UE pro Woche geführt wird. Die Dauer des Kurses ist hierbei egal. Der Kurs muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr 2025 abgeschlossen sein.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, die bei der Organisation und Durchführung der Sprachpatenschaften bzw. der Sprachkurse entstehen, wie beispielsweise:
- Materialkosten (z.B.: Kopien, Toner, Bücher, Stifte, Flipchart, Whiteboard, etc.)
- Fahrtkosten der ehrenamtlichen Deutschlehrer und lehrerinnen
- Mietkosten für den Schulungsraum
- Sonstige Kosten für den Aufwand des Sprachpaten/der Sprachkursleitung, z. B. Fortbildungskosten
NICHT förderfähig ist eine (stundenweise) Vergütung der/des ehrenamtlich Tätigen, auch nicht in Form einer Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Sachkosten BEVOR Sie Ihre Sprachpatenschaft/Ihren Sprachkurs beginnen. Dann erhalten Sie die im Rahmen Ihrer Sprachpatenschaft oder Sprachkurse entstandenen Ausgaben grundsätzlich zurück. Dazu füllen Sie einfach das Antragsformular aus und schicken es an die lagfa bayern. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern können Sie die Sprachpatenschaft oder den Sprachkurs starten und für alle benötigten Materialien in Vorleistung gehen.
Wichtig ist: Zwar können Sie bereits nach Antragseingang mit der Sprachpatenschaft oder dem Sprachkurs beginnen. Für die Rückzahlung Ihrer Ausgaben ist jedoch die Bewilligung Ihres Antrags entscheidend.
Ein vollständiger Antrag beinhaltet: - Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular.
- Das Antragsformular muss vom Antragsteller/der Antragstellerin unterschrieben sein.
- Einsendung digital (sprachfoerderung@lagfa-bayern.de) oder per Post an lagfa bayern e. V., Schaezlerstraße 13 ½ in 86150 Augsburg (bitte Antrag ungeheftet einsenden)
- Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Nach Antragseingang können Sie in eigener Verantwortung damit beginnen, Ausgaben für die Sprachpatenschaft/den Sprachkurs zu tätigen.
- Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie diesen gegengezeichnet von uns per E-Mail zurück.
- Bitte heben Sie alle Belege auf und tragen Sie Ihre Ausgaben in das Formular für den Verwendungsnachweis ein.
- Bitte beachten Sie, dass die Belege der Ausgaben für die Sprachpatenschaften und Sprachkurse bei Ihnen verbleiben und 5 Jahre aufzubewahren sind. Für eine mögliche Prüfung durch die lagfa bayern sind diese jederzeit vorzuhalten.