Förderdatenbank der DSEE

Sprache schafft Chancen

Ehrenamtliche Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund

Das Projekt „Sprache schafft Chancen“ fördert und unterstützt ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Deutschkursen sowie Initiativen und Projekte von Freiwilligen-Agenturen, Freiwilligen-Zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (FA/FZ/KoBE), die Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.

Zielgruppen/Bedingungen

SPRACHPATENSCHAFTPAUSCHALE

100 EURO

Freiwillig Engagierte, die sich in einem Sprachtandem mit einem erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergund treffen, können eine 100 Euro Tandempauschale beantragen. Durch die Tandems sollen berufsbezogene und alltagsnotwendige Deutschkenntnisse vermittelt werden. Tandems beschränken sich daher nicht auf den reinen Sprachunterricht, sondern können auch als kulturelle und alltägliche Aktivitäten wie z. B. ein Amts- oder Museumsbesuch gezählt werden, solange ein Bezug zur Deutschförderung klar erkennbar ist.

SPRACHKURSPAUSCHALEN

200 EURO / 500 EURO

Ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Deutschkursen können mit einer Sachkostenpauschale von 200 Euro bzw. 500 Euro unterstützt werden. Die Pauschale kann von Wohlfahrtsverbänden, Pfarrgemeinden, Vereinen, Kommunen und von engagierten Einzelpersonen beantragt werden.

Deutschkurse mit zwei bis drei erwachsenen Teilnehmenden können mit 200 Euro und Deutschkurse mit mindestens vier Personen mit 500 Euro unterstützt werden.

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind die Bedingungen für die Sprachkurse folgende: Als Sprachkurs gilt ein Kurs, der mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) mit 2 UE pro Woche geführt wird. Die Länge des Kurses ist hierbei egal.

Die Pauschale kann pro Sprachkurs einmal beantragt werden. 

Nutzung der Pauschale

Die Pauschalen dürfen ausschließlich für Sachkosten genutzt werden, die bei der Organisation und Durchführung der Deutschkurse bzw. des Tandems entstehen, wie beispielsweise:

  • Materialkosten (z. B.: Kopien, Toner, Bücher, Stifte, Flipchart, Whiteboard etc.)
  • Fahrtkosten der ehrenamtlichen Deutschlehrerinnen und -lehrer
  • Mietkosten für den Schulungsraum
  • Anteilige Telefonkosten oder Internetnutzung
  • Sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung/des Tandems, z. B. Fortbildungskosten, anteilige Telefonkosten oder Internetnutzung

Die Pauschalen dürfen NICHT für Honorarkosten oder Aufwandspauschalen für die Kursleitung genutzt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Ein vollständiger Antrag beinhaltet:
  • Bei Erstantragstellung: eine ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung gem. der EU-DSGVO
  • Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular
  • Das Antragsformular muss vom Antragsteller/der Antragstellerin unterschrieben sein
  • Anwesenheitsliste (im Original) mit den Unterschriften von mind. einem (100 EUR), zwei (200 EUR) bzw. mind. vier gleichen Kursteilnehmenden (500 EUR) an drei Unterrichtsterminen
  • Einsendung per Post an lagfa bayern e. V. (Schaezlerstraße 13 ½ in 86150 Augsburg)
  • Die Anträge bitte ungeheftet einsenden
  • Eine digitale Kopie des Vertrages wird auf Wunsch zurückgeschickt
  • Schriftliche, formlose Empfangsbestätigung nach Erhalt der Pauschale per E-Mail an sprachfoerderung@lagfa-bayern.de
  • Nach Eingang der schriftlichen Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Link zu einer Umfrage, über den Sie Ihren Kurs/Ihr Sprachtandem in wenigen Minuten anonym evaluieren sollen

Bitte beachten Sie, dass die Belege der Ausgaben für die Sprachkurse bei Ihnen verbleiben und für eine mögliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aufzubewahren sind.

Weitere Informationen

lagfa Bayern e.V.

Webseite

lagfa-bayern.de/

Telefon

0821 2071480