Sportstättenförderung im Saarland
Die Förderung von Baumaßnahmen durch die Sportplanungskommission erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und nach Maßgabe der Richtlinien der Landesregierung gemäß sowie der Leitlinien zur Förderung des Sportstättenbaues im Saarland.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden
1. saarländische Sportvereine, die
- in das Vereinsregister eingetragen sind,
- als Vereinszweck in ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben,
- vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und
- dem LSVS angehören,
sowie
2. kommunale Gebietskörperschaften.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ein Antrag an die Sportplanungskommission ist vor Beginn einer Baumaßnahme zu stellen. Vor der Antragstellung begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst.
Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid zugegangen ist.
In besonders dringenden Fällen kann ein formloser schriftlicher Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt werden. Nach Zustimmung kann zuschussunschädlich mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden, ohne dass ein Zuschussbescheid zugegangen ist. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung durch die Sportplanungskommission verbunden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Eine Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sind schriftlich und formlos beim
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) –Sportplanungskommission –
zu stellen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger Eigentümer der Sportanlage ist bzw. wird. Eine Zuwendung kann auch bewilligt werden, wenn die Nutzungsrechte des Zuwendungsempfängers langfristig gesichert sind.
Weitere Informationen
Land Saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Mainzer Straße 34,
66111
Saarbrücken
Webseite
Telefon
0681 50100