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Förderdatenbank der DSEE

Sportstättenfinanzierungsprogramm der NRW.BANK.Sportstätten

Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aber viele von ihnen sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die Förderung des Erhalts und des Ausbaus der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist Ziel des Sportstättenfinanzierungsprogramms, das die Landesregierung im Rahmen des Bündnisses für den Sport aufgelegt hat.

Mit dem Förderprogramm unter der Bezeichnung "NRW.BANK.Sportstätten" steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK verbilligen sich die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Förderbank zusätzlich. 

Zielgruppen/Bedingungen

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, die Mitglied im Landessportbund NRW bzw. in dessen zuständiger Untergliederung sind, langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
  • Baukosten
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
  • Kosten der Ausstattung
  • Planungskosten
  • Kosten für den Erwerb einer Sportanlage

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

NRW.BANK.Sportstätten fördert nach dem so genannten Hausbankenprinzip: Der Verein, Verband oder Bund erhält das Geld nicht direkt von der NRW. BANK, sondern über die jeweilige Hausbank. 

Diese kennt die Situation des Fördernehmers und berät mit Erfahrung und örtlichem Sachverstand. Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen.

Duisburger Jugendsportstiftung

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