Sportförderung in Bremen
Sportförderung vollzieht sich in Bremen im Wesentlichen durch die Bereitstellung städtischer Sportstätten und durch direkte Finanzierungshilfen für bestimmte Fördergegenstände. Sie soll die Leistungsfähigkeit der Träger des Sports stärken und unterstützen.
Zielgruppen/Bedingungen
Akteure des Sports im Sinne dieser Förderrichtlinie sind anerkannte Träger des Sports im Sinne § 3 Gesetz zur Förderung des Sports im Lande Bremen (Sportförderungsgesetz). Diese anerkannten Träger des Sports sind Adressaten und Antragsberechtigte dieser Sportförderrichtlinie.
Soweit nicht anders angegeben, betragen die Zuwendungen im Grundsatz 50% der anerkannten zweckgerichteten Gesamtkosten.
Fördergegenstände:
- Engagement im Verein (Aus- und Fortbildung, Honorare für Vereinsmanagement und Übungsleitung)
- Baumaßnahmen (Neu-, Aus- und Umbau sowie Renovierung von vereinseigenen Sportstätten)
- Bewirtschaftung von Sportstätten
- Beschaffung von Sportgeräten
- Förderung des Schwimmsports
- Inklusion im Sport
Weitere Fördermöglichkeiten und konkrete Regelungen siehe Förderrichtlinie.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sind sofern nicht anders angegeben an den für den organisierten Sport zuständigen Zuwendungsgeber zu richten.
Zuwendungsanträge sind unter Angabe der voraussichtlichen Kosten rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Die Anträge müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Über sie wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden.
Weitere Informationen
Landessportbund Bremen e.V.
Hutfilterstraße 16-18,
28195
Bremen
Webseite
Telefon
0421 792870
