Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen 10.500 bis 100.000 € werden durch den Landessportbund bezuschusst. Auch langfristig gepachtete Sportanlagen sind förderfähig.
Die Zuschusshöhe beträgt 40 % des Gesamtvolumens. Der Zuschuss dient grundsätzlich zur Teilfinanzierung. Das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger immer einen Eigenanteil zu tragen hat.
Die Antragsfrist ist der 30. September des laufenden Jahres für das folgende Jahr. Bei späterer Antragstellung erfolgt die Vergabe der Restmittel nach einer Warteliste.
Der Förderzeitraum beträgt 18 Monate ab Bewilligungseingang.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigte sind Vereine.
Grundvoraussetzung für den Erhalt von Geldern aus dieser Förderung ist die Beachtung der „Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ und der „Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung“.
Förderfähige Kosten
- nachgewiesene Baukosten
- unentgeltliche Arbeitsleistungen an Baumaßnahmen können bis maximal 30% der zuschussfähigen Gesamtaufwendungen anerkannt werden. Der Wert dieser Eigenleistung ist fiktiv durch die Ermittlung der eingesparten Unternehmerleistungen nachzuweisen und vom Bauleiter, Architekten usw. zu bestätigen. Der anerkannte Stundensatz für Eigenleistungen beträgt 9,20 Euro.
Förderausschluss
- Keine Förderung kommunaler Sportanlagen
- Unbezahlte Rechnungen sind nicht förderfähig
- Pro Verein kann höchstens alle 3 Jahre eine Baumaßnahme gefördert werden
- Maßnahmen die in den letzten 25 Jahren eine Förderung aus Landesmitteln (Landesprogramm) erfahren haben, können in der Regel aus dem Sonderprogramm nicht mehr gefördert werden.
- Der Zuschuss ist zweckgebunden. Eine Umwidmung des Zuschusses ist nicht möglich.
- Eine Förderung der äußeren Erschließungskosten sowie Grunderwerb ist nicht möglich
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Antragstellung
- Abgabe des vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und gestempelten Antrags und der benötigten Nachweise bis zum 30. September des Jahres bei Ihrem regionalen Sportbund.
- Prüfung der Förderfähigkeit durch den regionalen Sportbund und den Landessportbund.
- Versand des Fördervertrags über die Höhe der Mittel durch den Landessportbund an den Verein.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein den Vertrag unterschrieben an den LSB zurück schickt. Erst dann darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.