Sonderfonds „Ankommen im Sport“
Förderung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf: Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen und Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund über den Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen.
Das oberste Ziel dabei: Ein gutes Ankommen ermöglichen und Integration von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund durch gemeinsamen Sport mit bereits hier lebenden Kindern und Jugendlichen!
Der Fonds ist zunächst mit 100.000 Euro ausgestattet. Gefördert werden Vereine oder andere Träger wie Schulen oder Kommunen mit dem Ziel, Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen.
So können die Vereine beispielsweise eine Förderung beantragen, um ihr Team und ihre Freizeitangebote für geflüchtete Kinder zu erweitern und ihnen eine kostenfreie Mitgliedschaft zur Verfügung zu stellen. Auch individuelle Austattungen wie Trainingsanzug oder Sportschuhe können beantragt werden.
Bitte beachten: Nicht gefördert werden eine allgemeine Ausstattung des Geländes mit Geräten (z.B. Fußballtore oder andere Spiel- und Sportgeräte), generelle Umbaumaßnahmen auf dem Gelände und ähnliches.
Die Antragstellenden sollen mit der Förderung für einen einfachen Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ihren Angeboten sorgen können und dafür gerüstet sein, mit Sport- und Freizeitangeboten auf ihre speziellen Bedürfnisse einzugehen.
Antragsberechtigung
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen,
gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften
sowie andere Interessenvereinigungen.
Als Anlage sind folgende Dokumente zwingend notwendig:
• bei Privatpersonen die Kopie des Personalausweises,
• bei gemeinnützigen Vereinen der aktuelle Freistellungsbescheid des
Finanzamtes und ein Vereinsregisterauszug,
• bei gGmbHs der Gesellschaftsvertrag und der aktuelle Freistellungsbescheid
des Finanzamtes
• bei Stiftungen der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes und eine
Vertretungsbestätigung der Stiftungsbehörde
• und bei kirchlichen Einrichtungen oder Gebietskörperschaften ein
Bestätigungsschreiben der Gemeindevertretung auf Antragsberechtigung
Finanzplan
Der mit dem Antrag eingereichte Finanzierungsplan ist bindend.
➢ Förderhöhe: In der Regel stehen bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur
Verfügung.
➢ Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
➢ Eigenanteil / Drittmittel: Mindestens 20% der Gesamtausgaben des Projektes
sollten in der Regel durch den Projektträger aus Eigenmitteln,
Eigenleistungen oder Drittmitteln finanziert werden. Bei Nicht-Einhaltung sind
die Abweichungen bereits im Antrag zu begründen.
Sollte das Projekt aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden können, bitte
im Finanzierungsplan offen legen. Dabei ist zu bedenken, dass ein
erhöhter Aufwand entsteht. Ausgabenbelege müssen bspw. mittels Belegliste
direkt unserer Fördersumme zugeordnet und damit von den Ausgaben anderer
Drittmittelgeber abgegrenzt werden können.
Erstattungsfähige Ausgaben
➢ Honorare oder Aufwandsentschädigungen
• Betreuung und Dolmetschertätigkeiten
• Zusätzliche Trainer und Trainerinnen (nachzuweisen über Honorarverträge, Ehrenamtspauschalen, Übungsleiterinnengehälter)
• Erstattungsfähige Honorarsätze:
Die Höhe des Honorarsatzes orientiert sich an der Funktion der
Honorarkraft innerhalb des Projektes.
➢ Sachausgaben
• Ausstattung einzelner geflüchteter Kinder im Bedarfsfall (Sportkleidung
und -geräte) mit bis zu 150 € pro Kind
• Allgemeine Ausstattung für das zusätzliche Sportangebot (z.B. ein
zusätzlicher Satz Trikots für die neue Gruppe, Grundausstattung für das
Angebot neuer Sportarten)
• Allgemeine andere Kosten für die Durchführung des Projektes, z.B.
Eventkosten, Ausflüge
➢ Verwaltungspauschale
• Es wird eine Pauschale der tatsächlich angefallenen
Verwaltungsausgaben in Höhe von max. 6 % anerkannt.
• Im Rahmen dieser Pauschale können sowohl indirekte Ausgaben
abgerechnet werden als auch direkte Ausgaben, die durch das Projekt
unmittelbar und zusätzlich verursacht werden (z. B. Verbrauchsmaterial,
Geschäftsbedarf, Post- und Fernmeldegebühren). Sie dürfen dann jedoch
nicht mehr separat in den Sachausgaben abgerechnet werden.
Die Antragstellung erfolgt direkt in der Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks, Auswahl „Sonderfonds“ und „Ankommen im Sport“.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118,
10117
Berlin
Webseite
Telefon
030 3086930
