Saarland zum Selbermachen
Ein Förderprogramm der Saarländischen Staatskanzlei
Die Menschen im Land sollen bei ihrem ehrenamtlichen Engagement ermutigt und noch stärker gefördert werden. Mit „Saarland zum Selbermachen“ unterstützt die Regierung direkt und unbürokratisch dieses Engagement in den Kommunen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte des bürgerschaftlichen Engagements in saarländischen Städten und Gemeinden – egal, ob sie noch in der Planung sind und bald umgesetzt oder ob sie bereits laufen und verlängert werden sollen. Dies schließt nachhaltige Projekte der Flüchtlingshilfe mit ein.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer erhält die Förderung?
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Wenn das Vorhaben beendet ist, schicken Sie einfach eine kurze formlose Dokumentation zum Projekt und zur Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen gemeinwohlorientiert sein und dürfen nicht dem vereinsinternen Zweck dienen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Was ist zu beachten?
Unter die Förderkriterien von „Saarland zum Selbermachen“ fallen in der Regel keine Projekte, die bereits vom Land finanziell unterstützt werden oder zum eigentlichen Aufgabenbereich anderer Stellen der öffentlichen Hand (z.B. Kommunen, Landkreise, Bund) oder anderer Einrichtungen zählen.
Einreichungsfristen für die Anträge sind jeweils der 30. April und der 31. Oktober.
Was gehört zum Antrag?
Anträge können unbürokratisch online hier gestellt werden: https://verwaltungscloud.saarl...
Weitere Informationen
Staatskanzlei Saarland
Telefon
0681 5011153