Saarland zum Selbermachen
Ein Förderprogramm der Saarländischen Staatskanzlei
Die Menschen im Land sollen bei ihrem ehrenamtlichen Engagement ermutigt und noch stärker gefördert werden. Mit „Saarland zum Selbermachen“ unterstützt die Regierung direkt und unbürokratisch dieses Engagement in den Kommunen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte des bürgerschaftlichen Engagements in saarländischen Städten und Gemeinden – egal, ob sie noch in der Planung sind und bald umgesetzt oder ob sie bereits laufen und verlängert werden sollen. Dies schließt nachhaltige Projekte der Flüchtlingshilfe mit ein.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer erhält die Förderung?
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Wenn das Vorhaben beendet ist, schicken Sie einfach eine kurze formlose Dokumentation zum Projekt und zur Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen gemeinwohlorientiert sein und dürfen nicht dem vereinsinternen Zweck dienen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge können unbürokratisch per Brief oder E-Mail gestellt werden. Eine unabhängige Jury, die mit im Ehrenamt ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern besetzt ist, begutachtet die Anträge und entscheidet über die Förderhöhe, die bis zu 3.000 Euro pro Projekt betragen kann. Es gibt keine spezifischen Antragsfristen, die Jury behandelt zwischenzeitlich eingegangene Anträge zweimal jährlich.
Weitere Informationen
Staatskanzlei Saarland
Telefon
0681 5011153