Förderdatenbank der DSEE

Reparieren statt Wegwerfen

Förderung für RepairCafés in Niedersachsen

In Niedersachsen setzen Ehrenamtliche in mehr als 170 Reparatur-Initiativen defekte Geräte instand und verhindern damit, dass diese im Müll landen. Um diese wichtige Arbeit zu fördern, stellt Niedersachsen in diesem Jahr 400.000 Euro für Repair Cafés bereit. Mit der Förderung werden Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt, die defekte Produkte lieber reparieren statt wegwerfen wollen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Mit dem Förderprogramm wird die Arbeit der Repair Cafés gestärkt und das ehrenamtliche Engagement wertgeschätzt. Es ergänzt zudem die EU-Regelungen zur Stärkung des Rechts auf Reparatur.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Niedersachsen, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben.
  • Die Reparatur-Initiative muss kontinuierlich und regelmäßig für die Öffentlichkeit nutzbar sein.
  • Betreibt ein Zuwendungsempfänger Reparatur-Einrichtungen an mehreren Standorten, so kann er für jeden Standort eine Zuwendung erhalten.

Mit der neuen Förderung können die Reparatur-Initiativen bis zu 3.570 Euro erhalten für:

  • Werkzeuge, Ausstattung und Verbrauchsmaterialien
  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
  • Maßnahmen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Sie beträgt mindestens 1 000 EUR und maximal 3 570 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der Vorlage des Verwendungsnachweises.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge für eine Förderung können beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.03.2025 bis zum 16.11.2025 über das Niedersächsische Antragsverfahren Online (NAVO) oder schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars gestellt werden.
Der Link zum Online-Antragsverfahren und das Antragsformular werden ab dem 17.03.2025 auf der Förderseite zur Verfügung gestellt.

Für alle Interessierten werden zwei kurze Onlineveranstaltungen mit Informationen zur Förderung (ca. 45 Minuten) angeboten. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist über die folgenden Links möglich:

  • Link zur Registrierung für die Veranstaltung am 11. März um 19:00 Uhr: Link
  • Link zur Registrierung für die Veranstaltung am 17. März um 17:30 Uhr: Link

Weitere Informationen