"Reparieren statt wegwerfen"
ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten
Mit dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" will das Bundesumweltministerium die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Niemand soll wegen eines defekten Einzelteils gleich ein komplettes Gerät neu kaufen müssen, für das erst weitere Ressourcen gewonnen werden müssen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, dann können sie diese länger nutzen und müssen erst ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich nötig ist.
Ziel ist die Erweiterung des Angebots, der Fähigkeiten, des Adressaten- und Nutzerkreises der gemeinnützigen Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten.
Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Das Bundesumweltministerium stärkt auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Programm fördert auf diese Weise auch eine Kultur des Reparierens, um im Gegensatz zur "Wegwerfgesellschaft" wieder eine größere Wertschätzung für Produkte und Materialien zu erreichen.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden gemeinnützige Reparatur-Initiativen in Form von rechtsfähigen Vereinen und Verbänden. Hierzu zählen ebenfalls Trägervereine von Netzwerkinitiativen und Untergliederungen von Vereinen (Reparaturcafés, Repair Cafés o.ä.). Ferner antragsberechtigt sind Einrichtungen der öffentlichen Hand, Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftstatus sowie deren Stiftungen.
Die antragsberechtigten Organisationen müssen vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Die Reparatur-Initiativen, Reparaturcafés, Repair-Cafés o.ä. dürfen nicht als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, also gewerblich, betrieben werden.
Vorrangig förderfähig sind die Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen (Förderung investiver Maßnahmen).
Ergänzend förderfähig sind Projektausgaben für
- den Betrieb, das Anmieten, die Miete und den baulichen Unterhalt von Räumlichkeiten;
- Betriebs- und Personalkosten bzw. Honorare, Ehrenamtspauschalen, Vergütung über Übungsleiterverträge oder Aufwandsentschädigungen sowie für
- Ausgaben und Kosten für Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit.
Ebenfalls ergänzend förderfähig sind Fördermaßnahmen zur Teilnahme an Fortbildungen durch Ehrenamtliche. Hierzu zählen
- die Ausgaben für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen zur Teilnahme von ehrenamtlichen Reparateur*innen und Organisator*innen wie Schulungen, Workshops und Kursen. Dazu zählen z.B. Angebote zum Erwerb von reparaturrelevanten Fertigkeiten, wie auch zur Fortbildung im Umgang mit Hilfsmitteln, Werkzeugen, Messgeräten, oder Vorrichtungen.
- Maßnahmen zur Team- und Organisationsentwicklung sowie Veranstaltungen, die zum Wissensaufbau und -austausch durch Vernetzung beitragen.
Die Maßnahmen müssen sich in das Portfolio der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten eingliedern oder für eine geplante Erweiterung bzw. größere Reichweite erforderlich sein.
Nicht förderfähig sind u. a. der Erwerb von Grundstücken und Immobilien, extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Zur Antragstellung muss die Reparatur-Initiative auf dieser Plattform www.reparatur-initiativen.de verzeichnet und online geschaltet sein, da vorhandene Informationen aus der Datenbank der Plattform genutzt werden. Das betrifft die Stammdaten des Reparaturcafés sowie die personenbezogenen Daten der antragstellenden Person, die aus dem Nutzer-Profil bezogen werden.
- Förderanträge können nur für Reparaturcafés gestellt werden, die auf der Plattform verzeichnet sind.
- Anträge können nur von Organisatoren und Organisatorinnen eingetragener Reparatur-Initiativen gestellt werden.
- Das Antragsformular ist nur dann aufrufbar, wenn die automatische Überprüfung der Berechtigungskriterien positiv ausfällt.
Die Berechtigungskriterien
- Mindestens vier Veranstaltungstermine sind für das Jahr 2025 veröffentlicht.
- Ein gültiger Freistellungsbescheid der beantragenden Organisation muss hochgeladen sein.
- Durchgeführte Reparaturveranstaltungen. Sollte in der Vergangenheit kein Termin auf der Plattform veröffentlicht worden sein, ist ein valider Aktivitätsnachweis hochzuladen.
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital über die Seite reparatur-initiativen.de eingereicht werden.
Die Abwicklung des Förderprogramms wird von der anstiftung durchgeführt.
Weitere Informationen
anstiftung
Daiserstraße 15, Rgb.,
81371
München
Webseite
Telefon
089 74 74 60 0
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