Förderdatenbank der DSEE

Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt

Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln (nachfolgend: Zuwendungen) werden von der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt (nachfolgend: LOTTO) auf schriftliche Anträge für soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke (z.B. aus den Bereichen Sport, Umwelt und kirchliche Denkmalpflege) vergeben, soweit diese gemeinnützig sind. Ein Nachweis für die anerkannte Gemeinnützigkeit der Antragstellenden sind z.B. die Freistellungsbescheide des Finanzamtes. Anträge von Privatpersonen sowie Vorhaben zu kommerziellen Zwecken werden nicht gefördert.

Die Antragstellenden haben keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Notwendige Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind entweder die Überregionalität der Vorhaben, deren Modellcharakter oder ein besonderes Landesinteresse an den Vorhaben.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Sofern die Antragstellenden einer Spitzenorganisation auf Landesebene (z.B. Landesverband) angehören, reichen sie zunächst formlose „Anträge auf Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln“ bei dieser ein. Die Spitzenorganisation bewertet das Vorhaben mit einer fachlichen Stellungnahme und leitet den Vorgang an die Antragstellenden zurück. Diese senden die Stellungnahme zusammen mit den entsprechenden Vordrucken (Verpflichtungserklärung und Finanzierungsplan) an LOTTO.
  • Antragstellende ohne Spitzenorganisation reichen ihre formlosen Anträge direkt bei LOTTO ein.
  • Der Antragsgegenstand muss einen klaren Bezug zu Sachsen-Anhalt aufweisen. Anträge für Vorhaben außerhalb Sachsen-Anhalts werden nicht gefördert. Auslandsreisen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Die Antragstellenden reichen ihre Anträge direkt bei LOTTO über das Antragsportal ein.
  • Der Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen der Antragstellenden sollte in der Regel mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen. Die beantragte Zuwendung soll 50 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Die Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 €. Anträge, die diese Finanzierungsbedingungen nicht erfüllen und keine überzeugende Begründung enthalten, werden zurückgewiesen.

  • LOTTO fördert ausschließlich Vorhaben ab einer Antragssumme von 2.500 €.
  • Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung vervollständigt werden, stellt LOTTO ein.
  • Im Bereich Sport und Kultur sind maximal zwei Anträge pro Jahr und Antragsteller möglich.
  • Sollte LOTTO zusätzliche Informationen benötigen, wird der Antragstellende aufgefordert, seinen Antrag entsprechend zu ergänzen.
  • Anträge mit einer Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 € sollten spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn schriftlich bei LOTTO eingereicht werden. Anträge, die zwischen zwei und vier Monaten vor Beginn des Vorhabens eingehen, müssen eine überzeugende Begründung enthalten.

Anträge, die später als zwei Monate vor Maßnahmebeginn eingehen, werden von LOTTO zurückgewiesen.