Förderdatenbank der DSEE

Projektförderung UNO-Flüchtlingshilfe

Unterstützung für Geflüchtete

Was fördert die UNO-Flüchtlingshilfe?

Als deutscher Partner des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) unterstützt die UNO-Flüchtlingshilfe hauptsächlich dessen Hilfsprojekte für Flüchtlinge im Ausland. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bewältigung von Fluchtfolgen. Ziel hierbei ist es, Geflüchteten ein menschenwürdiges und autarkes Leben zu ermöglichen. Auch die Eingliederung geflüchteter Menschen nach ihrer freiwilligen Rückkehr oder ihre Integration in das Aufnahme- bzw. Drittland sind wichtige Aufgaben der UNO-Flüchtlingshilfe.

Darüber hinaus fördert die UNO-Flüchtlingshilfe auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.

Zielgruppen/Bedingungen

Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland

- Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung

- Psychosoziale Beratung und Begleitung

- Bildung und Integration

- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Wer ist antragsberechtigt ?

Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet. Privatpersonen und Einzelfallhilfen sind von der Förderung ausgenommen.

Beispiele von Antragsberechtigten:

  • ein gemeinnütziger Verein, dessen Satzungszweck gemeinnützig ist
  • eine kirchliche/ diakonische Einrichtung
  • eine gGmbH


Beispiele von Nicht-Antragsberechtigten:

  • Schulklassen
  • Einzelpersonen
  • gewerbliche Einrichtungen
  • Stiftungen (i.d.R.)

Wie hoch ist der Förderumfang ?

Die Förderung durch die UNO-Flüchtlingshilfe dient zum Ausgleich einer Deckungslücke im Finanzplan bzw. entspricht einer Anteilsfinanzierung. Dies bedeutet u.a., dass bei Minderausgaben im Projekt, der UNO-Flüchtlingshilfe anteilig eine Rückerstattung nicht verwendeter Projektmittel zusteht. Der/Die Antragsstellende ist verpflichtet, soweit möglich, auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Die Vollfinanzierung eines Projektes ist ausgeschlossen. Es können maximal 49% des Gesamtvolumens eines Projekts finanziert werden (Durchschnittsförderung ca. 30.000€ pro Jahr). Nachweise über beantragte sowie bewilligte Drittmittel sind im Finanzplan aufzuführen (siehe Punkt 4). Zudem müssen Eigenmittel vom Projektträger eingebracht werden. Die maximale Projektlaufzeit darf den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.

Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Fachtagungen) können mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 € einmalig unterstützt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Wie stelle ich einen Antrag ?

Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme digital an die UNO-Flüchtlingshilfe zu stellen. Der Antrag sowie Finanzierungsplan kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn dieser datiert und von einer unterschriftsberechtigten Person unterzeichnet ist. Erstantragstellende müssen vor der Einreichung ein Beratungsgespräch geführt haben.

Der Antrag besteht aus drei Teilen:

  • einer Projektbeschreibung, siehe Projektantragsformular/ Veranstaltungsantragsformular
  • einem Finanzplan, siehe Finanzplanformular
  • Anlagen


Der Antrag muss mit dem standardisierten Projektantragsformular / Veranstaltungsantragsformular eingereicht werden. Die Verwendung des Formulars ist bindend und stellt die Vollständigkeit des Antrages sicher.

Der Finanzplan muss mit dem standardisierten Finanzplanformular eingereicht werden. Ebenso wie beim Projektantragsformular / Veranstaltungsantragsformular ist der Gebrauch des Formulars obligatorisch. In der Regel bezieht sich ein Antrag auf den Zeitraum eines Kalenderjahres. Ist das Projekt Kalenderjahr übergreifend, ist dies im Finanzplan darzustellen.

Im Finanzplan müssen alle dem Projekt zugeordneten Ausgaben – jeweils mit präziser Berechnungsgrundlage – sowie Einnahmen aufgeführt sein. Außerdem muss aus dem Finanzplan eindeutig erkennbar sein, welche Fördersumme bei der UNO-Flüchtlingshilfe beantragt wird.

Alle im Projektantragsformular erwähnten Komponenten des Projekts sind klar und unmissverständlich auch im Finanzplanformular aufzuführen.

Als Anlagen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Satzung/ Gesellschaftervertrag
  • letzter Jahres-/Tätigkeitsbericht
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister/ Handelsregister
  • Kooperationsvereinbarungen (nur bei Kooperationsprojekten)
  • Kopien bereits bewilligter Drittmittel

Reichen Sie Ihre Anträge ab sofort bitte nur noch digital ein. Bitte nutzen Sie die E-Mail Adresse projektfoerderung@uno-fluechtlingshilfe.de

Sie erhalten innerhalb von acht bis zehn Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist per E-Mail einen Bescheid.

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