Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt
Der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) liegen kleinteilige Förderungen am Herzen. Mit der Vergabe von Mitteln ohne Festlegung auf eine untere Grenze wird allen Antragstellenden die Möglichkeit gegeben, finanzielle Unterstützungen zu beantragen, um Ideen umzusetzen.
Unterstützung durch die SUNK erhalten beispielhafte und öffentliche Projekt des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in ganz Sachsen-Anhalt. Im Fokus stehen praktische Naturschutzmaßnahmen und Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes sowie Umweltbildungsprojekte. Reine technische und bautechnische Lösungen sowie institutionelle Aufwendungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für welche Vorhaben können Fördermittel beantragt werden? Hier einige Beispiele aus der bisherigen Förderpraxis:
- Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen
- Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen/Streuobstwiesen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Pflanzung Baum des Jahres
- Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen
- Maßnahmen des Artenschutzes
- Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes
- Realisierung von Renaturierungsvorhaben
- Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen
- Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung
- Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a.
- Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse (von allgemeinem Interesse)
Zielgruppen/Bedingungen
Die Förderung kann von jeder rechtsfähigen natürlichen oder juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
In der Geschäftsstelle müssen nachfolgende Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden:
- ausgefülltes Antragsformular (einjährig/mehrjährig) mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
inkl. eine Legitimation der Unterschriftsberechtigung (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister,
Freistellungsbescheid o. ä.)
- inhaltliche Beschreibung des Förderprojektes einschl. Konzept der Umsetzung, Zeitplan
- verbindlicher Finanzierungsplan (Grundlage für den möglichen Zuwendungsbescheid!)
> Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben
> Kennzeichnung der Ausgabepositionen, deren Abrechnung über Fördermittel erfolgen soll
Weitere Informationen
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK)
Steubenallee 2,
39104
Magdeburg
Webseite
Telefon
0391 55686610