Förderdatenbank der DSEE

Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich“ vom 28.09.2020. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Was wird gefördert?

Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
    • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
    • besondere Sportveranstaltungen

Welche Projekte werden vorrangig berücksichtigt?

Bei Erstellung der Prioritätenliste des Landes werden folgende Projekte vorrangig berücksichtigt:

  • aus EU- oder Bundesmitteln bezuschusste Projekte
  • Projekte, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, sozial Benachteiligten oder der Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen
  • Projekte, die auf Kooperation mit sportexternen Partnern, wie Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, ausgerichtet sind
  • Projekte, die innovative Ansätze zur Stärkung von Sportvereinen, insbesondere im ländlichen Raum, beinhalten

Wer kann einen Antrag stellen?

  • LSB Sachsen-Anhalt als Dachverband
  • Kreis- und Stadtsportbünde
  • Landesfachverbände
  • Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und keinem Landesfachverband außerhalb Sachsen-Anhalts angehören
  • Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt


Zielgruppen/Bedingungen

Was gilt es zu beachten? 

  • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn der Zuschuss im Einzelfall mehr als 1.000 Euro beträgt.
  • Max. 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes können beantragt werden.
  • Der Eigenanteil des Antragstellers ist durch Eigen- oder Drittmittel abzudecken.
  • Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes sind dabei aus Eigenmitteln zu erbringen.
  • Eigenarbeitsleistungen können anerkannt werden.
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Um einen Antrag zu stellen, sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien bis zum 31.08. beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

Dazu gehören:

1. Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
2. Projektbeschreibung bestehend aus:

  • einer ausführlichen Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
  • einer Kurzübersicht

3. Aktuelle Satzung
4. Auszug aus dem Vereinsregister
5. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)

Weitere Informationen