Projektförderung der Stiftung die schwelle
Die Stiftung die schwelle fördert in geringem Umfang Einzelprojekte anderer Organisationen aus den Bereichen Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, wenn sie in inhaltlicher Nähe zu ihren Eigenprojekten stehen.
Zielgruppen/Bedingungen
Vorrang haben Anträge aus dem Nordwesten Deutschlands. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Friedensarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Für den Antrag benötigt die Stiftung:
- maximal 3 Seiten inhaltliche Vorstellung des Projektes, aus denen u.a. deutlich wird, warum Sie einen Antrag bei der Friedensstiftung die schwelle stellen;
- einen Kosten- und Finanzierungsplan;
- eine Ansprechperson, wenn möglich mit gültiger E-Mail-Adresse.
Den Antrag bitte per E-Mail an die Stiftung die schwelle schicken: stiftung@dieschwelle.de
Die Anträge werden vom Kuratorium der Stiftung geprüft und bewertet. In der Regel werden Anträge für Einzelprojekte bis zu einer Höhe von 1500 Euro bewilligt.
Anmeldefristen für Anträge
Für das 2. Halbjahr 2025: Antragsschluss 1. März 2025
Für das 1. Halbjahr 2026: Antragsschluss 1. September 2025
Für das 2. Halbjahr 2026: Antragsschluss 1. März 2026
Weitere Informationen
Stiftung die schwelle
Wachmannstraße 79,
28209
Bremen
Webseite
Telefon
0421 3032575
