Projektförderung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
Die aktive Erinnerung an Verfolgung, Verbrechen und Widerstand in der NSZeit im Rahmen einer gegenwartsbezogenen historisch-politischen Bildung an Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein ist der Stiftung besonders wichtig.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden insbesondere:
- Personalkosten: z.B. Honorare, Werkverträge, etc.
- Material- und Sachkosten: z.B. Büromaterial, Einrichtungsgegenstände, etc.
- Reisekosten: z.B. bei Fortbildungen, externen Referenten/Referentinnen, etc.
- Mietkosten: z.B. bei Anmietung von Räumen für eine Veranstaltung
Nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden:
- Druck- und Verlagskosten: z.B. bei der Veröffentlichung einer Dokumentation
- Verpflegungskosten bei Veranstaltungen, Seminaren, etc.
- Universitäre Forschung und Qualifizierungsarbeiten (Dissertationen)
- Baukosten zur Errichtung von Denk- und Mahnmalen
- Baumaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn sie die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der inhaltlichen Arbeit einer Einrichtung sind.
In der Regel ist eine Eigenbeteiligung Voraussetzung der Förderung:
- Institution in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft: mindestens 20 Prozent
- Institution in privater Trägerschaft: mindestens 20 Prozent
- gemeinnützige Institution: mindestens 5 Prozent
- Privatperson: mindestens 20 Prozent
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ihr Antrag auf Projektförderung eines zeitlich und inhaltlich begrenzten Projektes sollte folgende Bestandteile enthalten:
- Anschreiben an die/den Vorstandsvorsitzende/n der Stiftung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Projektskizze: Begründung des Förderbedarfs und Darstellung des beantragten Projekts (1 bis 2 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan: genaue Auflistung der erwarteten Projektkosten und – darauf aufbauend – Darstellung der Finanzierungsquellen des Projekts (Eigenmittel, Drittmittel, BGSH)
- ggf. drei Vergleichsangebote
- Bei Institutionen: Nachweis der Zeichnungsberechtigung/Gemeinnützigkeit:
- Freistellungsbescheid
- Registerauszug, falls vorhanden (Vereinsregister, Stiftungsregister, etc.)
- Satzung/Gesellschaftervertrag (derzeit geltend).
Die Stiftung behält sich vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern. Bei Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie die Stiftung gerne.
Anträge bitte ausschließlich digital in einer zusammenhängenden PDF-Datei per Mail einreichen. Maßgebend für eine fristgemäße Einreichung ist das Datum des Maileingangs.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten entscheidet zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, über die Projektförderungen. Grundlage der Entscheidung ist das Votum des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung. Etwa eine Woche nach der jeweiligen Sitzung werden Sie schriftlich darüber informiert, ob Ihr Projekt gefördert wird.
Weitere Informationen
Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
Am Gerhardshain 44,
24768
Rendsburg
Webseite
Telefon
0431 21912452