Förderung von Projektmitteln für das Jahr 2026
Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2026
Deutschland ist ein vielfältiges Land. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensstilen, Geschichten sowie kulturellen und religiösen Prägungen. Damit sie alle sich als Teil dieser Gesellschaft wahrnehmen, in die sie sich einbringen und die sie mitgestalten können, gilt es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu verbessern und zu stärken.
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) daher Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb.
In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms.
Gefördert werden ausschließlich neu konzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen und zu einem der nachfolgenden Themenschwerpunkte passen:
- Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten
- Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft
- Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
- Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind:
Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen, jedoch nicht den Zusatz „gemeinnützig“ (gGmbH) im Namen tragen, sind dazu angehalten, dies bereits im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens anderweitig nachzuweisen.
Nicht-gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sind grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlossen.
Maximale Fördersumme: 70.000 Euro jährlich
Maximale Projektlaufzeit: drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate)
Einbringung von Eigenmitteln: möglichst 10 Prozent
Die Projekte können ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert werden.
Die Sprache im Projekt, das heißt bei der Umsetzung der Maßnahmen, soll Deutsch sein.
Achtung:
Nicht gefördert werden können Projekte, die bereits begonnen haben oder die einen Schwerpunkt auf der Durchführung von Sprachkursen, Integration in den Arbeitsmarkt, Sport, Migrationsberatung und Beratung im Sinne des Case-Managements oder Gesundheitsmanagements haben, und Projekte, die während des Schulbetriebs stattfinden. Ebenso wird von einer Förderung regelmäßiger Angebote der Sozialarbeit abgesehen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Interessenbekundungen bis einschließlich 30.06.2025 (Ausschlussfrist Poststempel!) unterschrieben und in Papierform an folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 81D
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Folgende Antragsunterlagen sind erforderlich:
1. Vom BAMF vorgegebenes Titelblatt (Download unter www.bgz-vorort.de)
2. Eine formlose Projektskizze, in der die Projektkonzeption vorgestellt wird.
Details zu formalen und inhaltlichen Anforderungen des Antrags finden Sie in der Ausschreibung.
Weitere Informationen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210,
90461
Nürnberg
Telefon
+49 911 943-0