Förderdatenbank der DSEE

Präventiv handeln - Schutzkonzepte leben

Warum ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept trägt zum Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen bei. Es wirkt auf drei Ebenen: Es schützt Kinder und Jugendliche, stärkt ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in ihrem Umgang mit Kindern und Jugendlichen und stellt Ihre Organisation gut im Kinderschutz auf. Durch ein gelebtes Schutzkonzept werden Sie nicht nur in die Lage versetzt, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen vor Ort besser zu schützen. Sie sind auch kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Kinder und Jugendliche, wenn diese andernorts (sexualisierte) Gewalt erleben oder erlebt haben. Schutzkonzepte sind zudem ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte.

Was ist ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept umfasst alle präventiven Maßnahmen in allen Arten von Einrichtungen, die Kinder fördern, betreuen, begleiten und bilden. (Details siehe Ausschreibung)
In jedem Fall wird die Durchführung einer Risiko–Potenzial-Analyse empfohlen.

Zielgruppen/Bedingungen

Was wird gefördert? Wer ist antragsberechtigt?

Antrag A: Finanzierung einer professionellen externen Beratung bei der Schutzkonzeptentwicklung

Die externe professionelle Beratung – und somit der Blick von außen – ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes.

Ab Oktober 2024 ist jede Art von Einrichtung antragsberechtigt, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und implementieren möchte. Der Fokus liegt weiterhin auf der Förderung von Vereinen und Jugendverbänden.

Darüber hinaus sind nun auch alle anderen Einrichtungen antragsberechtigt, die Kinder fördern, betreuen, begleiten und bilden. Hierunter fallen auch alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen (nach § 45 SGB VIII.) Auch Kommunen, die für ihre Angebote für Kinder und Jugendliche Schutzkonzepte erarbeiten wollen, können Förderungen beantragen. Ebenso förderfähig sind kommunale Schutzkonzepte sowie Schutzkonzeptentwicklungen für Jugendämter selbst.

Mit Antrag A können Sie sich für die Übernahme der Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung bewerben.

Antrag B: Finanzierung von Stellenaufstockungen und / oder Honorarkräften
Sie sind ein Verein, Verband, öffentlicher oder freier Träger der Jugendhilfe oder eine kirchliche Einrichtung und wollen andere bei der Schutzkonzeptentwicklung beraten? Wenn Sie bereits geeignete Mitarbeitende haben, können Sie die Aufstockung einer Stelle beantragen.
Auch wenn Sie als Dachorganisation längerfristige Strukturen schaffen wollen, um Ihre Mitgliedsorganisationen bei der Schutzkonzeptentwicklung zu unterstützen, ist eine Stellenaufstockung möglich.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Finanzierung von Honorarkräften zu beantragen. Kooperationen mit anderen Trägern sind ausdrücklich erwünscht.

Es ist unbedingt erforderlich, Ihr Vorhaben mit Ihrem Dachverband und / oder Ihrer Kommune (dem zuständigen Jugendamt bzw. Landratsamt) abzustimmen, um Transparenz zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt online. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus.

Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Wilhelmstraße 4 A,
70182 Stuttgart

Telefon

0711 242818