Pauschaler Aufwendungsersatz für den Landessportbund (LSB) und seine angeschlossenen Organisationen
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung? Für Personal- und Sachkosten der Sportorganisationen
- Art der Förderung: pauschale Förderung
- Themenfeld: Sport
- Regelmäßigkeit der Förderung: jährlich
- Zielgruppen:
Neben Personal- und Sachkosten für hauptamtliches Personal werden aus diesen Mitteln z.B. auch Reisekosten für ehrenamtlich Tätige gezahlt
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Herrn Brandt.
Weitere Informationen
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3 - 5,
55166
Mainz
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Telefon
06131 160